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Umweltschutz


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Umweltschutz
in Niederösterreich

Flughafen Wien AG, Parallelpiste 11R29L, Genehmigungsantrag nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G-2000)

Bürger und Bürgerinnen, die Informationen über den aktuellen Stand des Verfahrens und allfällige Beteiligungsmöglichkeiten suchen, finden hier ein umfassendes und aktuelles Informationsangebot der Umweltverträglichkeitsprüfungs(UVP) -Behörde über ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben und Pflichten. Dieses Angebot beinhaltet aber keine Informationen zum Projekt bzw. zu den weiteren Plänen der Flughafen Wien AG. Informationen über das Projekt erhalten Sie bei der Flughafen Wien AG (Infohotline 0810/223340). Dies sind keine Aufgaben der UVP-Behörde.


Die UVP-Behörde nimmt eine neutrale Rolle im UVP-Verfahren ein. Die Informationen zu UVP und UVP-Verfahren, die Sie hier vorfinden, sind keine Entscheidungen, Festlegungen, etc. der UVP-Behörde im Verfahren.


Interessenslagen im UVP-Verfahren





Die UVP-Behörde - I. Instanz

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) Bundesgesetzblatt Nr. 697/1993 idF BGBl. I Nr. 87/2009 sieht im § 39 Abs. 1 vor, dass in I. Instanz die Landesregierung für alle Verfahren außer Eisenbahn-Hochleistungsstrecken, Autobahnen und Schnellstraßen zuständig ist. In Niederösterreich ist aufgrund der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung die Abteilung Umwelt- und Energierecht für alle Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung zuständig. Konkret muss die Abteilung Umwelt- und Energierecht als UVP-Behörde alle Verfahrensschritte angefangen von der  Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 5 UVP-G 2000) bis hin zur Nachkontrolle eines Vorhabens (§ 21 UVP-G 2000) durchführen.

Die UVP-Behörde beteiligt am Verfahren unter anderem die mitwirkenden Behörden. Das sind jene Dienststellen von Bund und Land, die für die Genehmigung dieses Vorhabens zuständig wären, wenn keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen wäre. Sie müssen aus rechtlicher und fachlicher Sicht zum Vorhaben Stellung nehmen und geeignete FachgutachterInnen (Sachverständige) vorschlagen.

Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen (Umweltverträglichkeitserklärung, Projektunterlagen, ... ) müssen folgende AkteurInnen das geplante Vorhaben bzw. den beabsichtigten Standort in Bezug auf die Genehmigungskriterien prüfen:

  • FachgutachterInnen bzw. Sachverständigen der UVP-Behörde,
  • mitwirkende Behörden in den Bereichen
    • Naturschutz
    • Wasserrecht
    • Luftfahrt, etc.
  • Formalparteien, nämlich
    • Standortgemeinden Schwechat, Klein-Neusiedl, Rauchenwarth, Fischamend, Schwadorf
    • NÖ Umweltanwalt
    • Wasserwirtschaftliches Planungsorgan beim Amt der NÖ Landesregierung,  
    • Arbeitsinspektorate

Die Genehmigungskriterien sind in den anzuwendenden Landes- und Bundesgesetzen und im § 17 des UVP-G 2000 festgelegt. Dabei sind verpflichtend auch

  • Maßnahmen zu prüfen, durch die negative Auswirkungen verhindert oder verringert werden können,
  • Alternativen darzulegen sowie
  • Aussagen zu den Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes zu treffen.

Zum besseren Verständnis der Aufgaben der einzelnen AkteurInnen im UVP-Verfahren finden Sie eine schematische Übersicht.

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Die UVP-Behörde - II. Instanz

Berufungsbehörde und sachlich in Betracht kommende Oberbehörde ist der Umweltsenat (gemäß § 40 Abs. 1 UVP-G 2000). Organisatorisch ist er beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft angesiedelt. Der Bundespräsident ernennt seine Mitglieder für die Dauer von 6 Jahren.

Diese Kollegialbehörde besteht aus RichterInnen und rechtskundigen VerwaltungsbeamtInnen. Kollegialbehörde bedeutet, dass Berufungsverfahren in einem Gremium mit jeweils drei Mitgliedern (Kammer) geführt werden.
Bei jeder Kammer muss jeweils

  • ein Mitglied RichterIn sein,
  • ein Mitglied von einer Landesregierung,
  • das dritte Mitglied entweder von einem bzw. einer BundesministerIn oder dem Bundeskanzler

    vorgeschlagen sein.
    Die Mitglieder des Umweltsenats sind in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden.
  • Zum besseren Verständnis der Aufgaben der einzelnen AkteurInnen im UVP-Verfahren finden Sie eine schematische Übersicht.

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    Die Projektwerberin Flughafen Wien AG

    Die Flughafen Wien AG muss einen Antrag auf Durchführung eines Genehmigungsverfahrens einbringen, um das UVP-Verfahren in Gang zu setzen. Gemeinsam mit diesem Antrag muss sie der UVP-Behörde die erforderlichen Projektunterlagen und die Umweltverträglichkeitserklärung übermitteln. Sollte sich im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass diese Unterlagen noch zu ergänzen sind, so erhält die Flughafen Wien AG von der UVP-Behörde einen Verbesserungsauftrag, dem sie innerhalb einer bestimmten, von der Behörde festgesetzten Frist nachkommen muss.

    Informationen und Öffentlichkeitsarbeit über das Projekt Parallelpiste 11R29L fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Flughafen Wien AG ( Infohotline 0810/223340).

    Zum besseren Verständnis der Aufgaben der einzelnen AkteurInnen im UVP-Verfahren finden Sie eine schematische Übersicht.

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    Schematische Darstellung der Beteiligten

    Nachstehende Übersicht informiert Sie knapp über die Aufgaben bzw. Rollen der Beteiligten im UVP-Verfahren in den Instanzen.


    Schematische Darstellung der Beteiligten am UVP-Verfahren


    Was passierte in der ersten Phase des UVP-Verfahrens?

    Die Flughafen Wien AG stellte am 1. März 2007 für das Projekt Parallelpiste 11R/29L einen Genehmigungsantrag und reichte die erforderlichen Unterlagen ein. Die Einreichunterlagen zur Parallelpiste 11R/29L umfassen 32 Ordner, die eine technische Beschreibung des Projektes, sonstige Unterlagen zum Projekt, die Umweltverträglichkeitserklärung und einen Variantenvergleich enthalten. Auf der Webseite der Antragstellerin Flughafen Wien AG  finden Sie genauere Informationen zu den Unterlagen sowie ein Download der Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung UVE.

    Nach der Einreichung durch die Flughafen Wien AG übermittelte die UVP-Behörde die eingelangten Unterlagen an rund 55 am Verfahren Beteiligte, nämlich an

    • die FachgutachterInnen bzw. Sachverständigen der UVP-Behörde,
    • die mitwirkenden Behörden,
    • die Formalparteien, nämlich
      • die Standortgemeinden Schwechat, Klein-Neusiedl, Rauchenwarth, Fischamend, Schwadorf
      • den NÖ Umweltanwalt
      • das Wasserwirtschaftliche Planungsorgan beim Amt der NÖ Landesregierung,
      • Arbeitsinspektorate.

    .

    Damit leitete die UVP-Behörde die Phase der Vorbegutachtung, d.h. der Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität ein. Diese Prüfung ergab einen Ergänzungsbedarf der Unterlagen. Die UVP-Behörde hat der Konsenswerberin die Ergänzungen aufgetragen

     

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    Die öffentliche Auflage des Projektes Parallelpiste 11R/29L

    Die vollständigen Unterlagen wurden

    •·    bei der UVP-Behörde im Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energierecht

    •·    bei den Standortgemeinden  Schwechat, Rauchenwarth, Fischamend, Schwadorf und Klein-Neusiedl im jeweiligen Gemeindeamt

    •·    und bei der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung

    vom 29. Mai bis zum 31. Juli 2008 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

    In dieser Zeit hatte jeder und jede das Recht, in die Unterlagen Einsicht zu nehmen und zum Projekt Parallelpiste 11R/29L eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Die Abgabe einer rechtlich relevanten Einwendung wahrt die Parteistellung im weiteren Verfahren. 

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    Das Ermittlungsverfahren

    Seit der öffentlichen Auflage prüfen und begutachten die UVP-Behörde und die von ihr bestellten Sachverständigen die Einreichunterlagen in Verbindung mit den eingebrachten Stellungnahmen. Die Projektwerberin Flughafen Wien AG hat zwischenzeitlich die Projektunterlagen entsprechend den Vorgaben der Sachverständigen weiter präzisiert, damit die Sachverständigen ausreichende Grundlagen für die Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens zur Verfügung haben. Das Umweltverträglichkeitsgutachten wird voraussichtlich im Sommer 2011 fertiggestellt und öffentlich aufgelegt werden können.

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    Öffentliche Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens

    Am 7. Juli 2011 hat die UVP-Behörde die Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens und die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung kundgemacht.

    Vom 7. Juli bis 25. August 2011 lagen das Umweltverträglichkeitsgutachten sowie die aktualisierten Projektsunterlagen in den Gemeindeämtern der Standortgemeinden Fischamend, Klein-Neusiedl, Rauchenwarth, Schwadorf und Schwechat, in der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung und am Sitz der UVP-Behörde auf.

    Das Umweltverträglichkeitsgutachten umfasst mit seinen Beilagen ca. 2.300 Seiten. Beilagen sind:

    • Auflagenkatalog
    • Einwendungsbeantwortung
    • Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltverträglichkeitsgutachtens
    • Teilgutachten
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    Mündliche Verhandlung

    In der Zeit vom 29. August bis zum 7. September 2011  fand im Multiversum in Schwechat die öffentliche Verhandlung statt. Insgesamt 107 RednerInnen gaben dabei Stellungnahmen zum Vorhaben ab.

    Die Niederschrift der Verhandlung wird im Anschluss in den Standortgemeinden Fischamend, Klein-Neusiedl, Rauchenwarth, Schwadorf und Schwechat und am Sitz der Behörde aufgelegt. Sie steht auch online zur Verfügung.

    Datum

    Block/Fachbereich

    Anzahl
    RednerInnen

    Dauer Verhandlung

    29.08.11

    Block 1: Projektvorstellung, allgemeine Stellungnahmen

    34

    10 Std.

    30.08.11

    Block 2: Flugverkehrsprognose, Luftfahrttechnik (z.B. Flugsicherung, Befeuerung, Flugplatzbetrieb...), Elektrotechnik

    12

    8 Std.

    31.08.11

    Block 3:  Lärmschutz, Luftreinhaltetechnik, Meteorologie, Umwelthygiene

    23

    11 Std.

    01.09.11

    Block 3 - Fortsetzung

    12

    10 Std.

    02.09.11

    Block 3 - Fortsetzung

    2

    7 Std.

    05.09.11

    Block 4:  Abfallchemie, Abwassertechnik, Deponietechnik, Geohydrologie,
    Geologie, Gewässerökologie

    5

    9,5 Std.

    06.09.11

    Block 5:  Anlagentechnischer Brandschutz, Bautechnik, Maschinenbautechnik

    1

    8 Std.

     

    Block 6:  Eisenbahntechnik, Verkehrstechnik, Verkehrsplanung

    5

     

    Block 7:  Kulturgüter, Raumordnung/Landschaftsbild

    4

    07.09.11

    Block 8: Landwirtschaft, Veterinärmedizin

    4

    9,5 Std.

     

    Block 9: Forstwirtschaft, Jagdwirtschaft, Naturschutz, Ornithologie

    5

    Gesamt

      

    107

    73 Std.

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    Schematische Darstellung des Verfahrensablaufes einer UVP

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    Die Verfahrensschritte im Überblick
    Die Verfahrensschritte im Überblick


    Warum gibt es ein UVP-Verfahren zur Parallelpiste 11R/29L?

    Das UVP-G 2000 enthält im Anhang 1 eine Liste von 88 Vorhabenstypen, deren Verwirklichung oder Änderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
    Die Errichtung und der Betrieb der Parallelpiste 11R/29L sowie alle damit verbundenen Maßnahmen entsprechen mehreren der aufgezählten Vorhabenstypen. Daher ist dieses Vorhaben UVP-pflichtig.

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    WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
    Publikationen

    Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
    Ihre Kontaktstelle des Landes

    Amt der NÖ Landesregierung
    Abteilung Umwelt- und Energierecht


    teamuvpvie E-Mail: post.uvpvie@noel.gv.at
    Tel: 02742/9005-9005, Fax: 02742/9005-15280

    3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

    Lageplan, Adressen aller Dienststellen



    Letzte Änderung dieser Seite: 14.05.2012