
In Niederösterreich gibt es in etwa 60.000 gewerblich genutzte Betriebsobjekte. Davon kommen etwa ein Drittel für Maßnahmen in die Optimierung der Gebäudehülle in Frage, da sich hier ein enormes Einsparpotential von bis zu 50% der Energiekosten abrufen lässt. Es wird jedoch nicht nur die thermische Sanierung bestehender Gebäude, sondern auch die Neuerrichtung von Betriebsobjekten in Niedrigenergiebauweise gefördert.
Im Rahmen der Betrieblichen Umweltförderung kann für die thermische Sanierung von Betriebsgebäuden eine nichtrückzahlbare Beihilfe von max. 30% der umweltrelevanten Kosten gewährt werden. Die Fördersätze sind je nach erreichtem Sanierungseffekt gestaffelt.
| Unterschreitung der Anforderungen gemäß OIB-Richtlinie 6 für den | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gebäudekategorie 1-11 | HWB um 25% | HWB um 15% | HWB um 10% | Verringerung des HWB um min. 50% gegenüber dem Bestand |
| Gebäudekategorie 12 | LEK-Wert um 25% | LEK-Wert um 15% | LEK-Wert um 10% | Halbierung des LEK-Wertes |
| max. Förderungssatz | 30% | 20% | 15% | 15% |
Seitens der Betrieblichen Umweltförderung wird auch auf eine Einreichmöglichkeit bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (Bundesförderung, 01/31631) verwiesen, da sich dadurch der Gesamtfördersatz erhöhen kann.
Als Nachweis, dass die entsprechenden Sanierungswerte erreicht werden, ist ein Energieausweis für den Bestand, ein Energieausweis für die Ausführung nach der Sanierung sowie das technische Datenblatt (siehe nachfolgend) beizulegen.
Im Rahmen der Betrieblichen Umweltförderung kann auch die Neuerrichtung von Betriebsgebäuden in Niedrigenergie- oder Passivbauweise gefördert werden. Hierzu muss eine Unterschreitung der Vorgabewerte der OIB-Richtlinie 6 um mindestens 30% erreicht werden.
Die gewährte Förderung beträgt max. € 1,-- pro kWh/a Differenz, begrenzt mit max. 30% der umweltrelevanten Kosten.