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Umweltschutz


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Umweltschutz
in Niederösterreich

"Thermische Gebäudeoptimierung"

im Rahmen der Betrieblichen Umweltförderung

In Niederösterreich gibt es in etwa 60.000 gewerblich genutzte Betriebsobjekte. Davon kommen etwa ein Drittel für Maßnahmen in die Optimierung der Gebäudehülle in Frage, da sich hier ein enormes Einsparpotential von bis zu 50% der Energiekosten abrufen lässt. Es wird jedoch nicht nur die thermische Sanierung bestehender Gebäude, sondern auch die Neuerrichtung von Betriebsobjekten in Niedrigenergiebauweise gefördert.


Thermische Gebäudesanierung

Im Rahmen der Betrieblichen Umweltförderung kann für die thermische Sanierung von Betriebsgebäuden eine nichtrückzahlbare Beihilfe von max. 30% der umweltrelevanten Kosten gewährt werden. Die Fördersätze sind je nach erreichtem Sanierungseffekt gestaffelt.

    Unterschreitung der Anforderungen gemäß OIB-Richtlinie 6 für den   
Gebäudekategorie 1-11HWB um 25%HWB um 15%HWB um 10%Verringerung des HWB um min. 50% gegenüber dem Bestand
Gebäudekategorie 12LEK-Wert um 25%LEK-Wert um 15%LEK-Wert um 10%Halbierung des LEK-Wertes
max. Förderungssatz30%20%15%15%

Seitens der Betrieblichen Umweltförderung wird auch auf eine Einreichmöglichkeit bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (Bundesförderung, 01/31631) verwiesen, da sich dadurch der Gesamtfördersatz erhöhen kann.

Als Nachweis, dass die entsprechenden Sanierungswerte erreicht werden, ist ein Energieausweis für den Bestand, ein Energieausweis für die Ausführung nach der Sanierung sowie das technische Datenblatt (siehe nachfolgend) beizulegen.


technisches Datenblatt thermische Gebäudesanierung (elektr. Ausfüllen) (Excel-Datei, 41kb)
technisches Datenblatt thermische Gebäudesanierung (händisch Ausfüllen) (Excel-Datei, 41kb)
Merkblatt "thermische Gebäudesanierung" (Word-Datei, 38kb)
Abrechenblatt "Thermische Gebäudesanierung" (Excel-Datei, 29kb)

Neubau in Niedrigenergiebauweise

Im Rahmen der Betrieblichen Umweltförderung kann auch die Neuerrichtung von Betriebsgebäuden in Niedrigenergie- oder Passivbauweise gefördert werden. Hierzu muss eine Unterschreitung der Vorgabewerte der OIB-Richtlinie 6 um mindestens 30% erreicht werden.

Die gewährte Förderung beträgt max. € 1,-- pro kWh/a Differenz, begrenzt mit max. 30% der umweltrelevanten Kosten.


technisches Datenblatt Neubau (elektr. ausfüllen) (Excel-Datei, 32kb)
technisches Datenblatt Neubau (händisch ausfüllen) (Excel-Datei, 32kb)
Merkblatt "Neubau in Niedrigenerige- oder Passivhausbauweise" (Word-Datei, 32kb)
Abrechenblatt "Neubau in Niedrigenergiebauweise" (Excel-Datei, 29kb)



WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Betriebliche Umweltförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umweltwirtschaft und Raumordnungsförderung


Himetzberger Ilse, Schütz René E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14328 od. 14508, Fax: 02742/9005-14350

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 13.01.2011