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Wildtiere

Information für private Tierhalter

Durch das Bundestierschutzgesetz werden auch private Tierhalter zur Meldung von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen verpflichtet (§ 25 Tierschutzgesetz BGBl. 118/2004).


Diese Meldung hat  Namen und Anschrift des Tierhalters, die Tierart, die Anzahl bzw. Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung und weitere Angaben, die zur Beurteilung der Tierhaltung durch die Behörde erforderlich sind, zu enthalten. Die Meldung bereits gehaltener Wildtiere hatte bis Jahresende 2005 bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) zu erfolgen. Der Neuerwerb von Tieren ist binnen 2 Wochen zu melden.


Welche weiteren Angaben sollte die Meldung enthalten?
Herkunft (Zoohandlung, Züchter, eigene Nachzucht, sonstiger Erwerb, Erwerbsdatum)
Anzahl, Alter, Geschlecht
Kennzeichen Nr. (Chip, offener, geschlossener Beinring)
CITES Nr. (wenn vorhanden)
Angaben zur Haltung (Einzelhaltung, Paarhaltung, Gruppenhaltung)
Unterbringung (Größenangaben der Käfige, Volieren, Terrarien)
Einrichtung (Bodensubstrat, Versteckmöglichkeit, Kletteräste, Badebecken)
Abiotische Faktoren (Licht, Temperatur, Luftfeuchtigkeit)


Welche Tiere sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden?
Wildtiere mit besonderen Anforderungen an die Haltung (gem. § 8 der 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. 486/2004)
Alle Wildtierarten der Säugetiere
ausgenommen:
Schalenwild
Bison
Streifenhörnchen
Alle Wildtierarten der Vögel
ausgenommen:

Arten der Unzertrennlichen (Agapornis spp.)
Plattschweifsittiche (Platycercidae)
Wellensittiche (Melopsittacus undulatus)
Nymphensittiche (Nymphicus hollandicus)
Prachtfinken (Estrilidae)
Chinesischer Sonnenvogel (Leiothrix lutea)
Chinesische Zwergwachtel (Coturnix chinesis)
Diamanttäubchen (Geopelia cuneata)
Alle Arten der Reptilien (Reptilia)
Alle Arten der Lurche (Amphibia)
Fische, die in Freiheit mehr als 1 m lang werden




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Haltung von Wildtieren

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz


Mag. Wolfgang Heuer E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15234, Fax: 02742/9005-15220

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

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Letzte Änderung dieser Seite: 05.02.2009