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Naturschutz


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Naturschutz
in Niederösterreich

Streunerkatzen

Oft werden Streunerkatzen angefüttert und damit wird - wenn auch ungewollt - ihre weitere Vermehrung gefördert. Nimmt ihre Zahl dann überhand, werden sie als Belästigung oder Plage empfunden und verjagt.

Daher muss auf präventive Maßnahmen großes Augenmerk gelegt werden, damit es gar nicht zu diesen Problemen für Tier und Mensch kommen kann. Die Kastration von Streunerkatzen ist die Methode der Wahl, hier Tierleid verhindern zu helfen.

Die Katzen sollen nach der Kastration wieder an ihren angestammten Platz gebracht werden. So bleibt der Platz besetzt und andere (meist unkastrierte Katzen) können nicht zuziehen. Eine Unterbringung im Tierheim ist für diese scheuen Katzen ohnedies keine tiergerechte Lösung. Sie sind an ein Leben in freier Natur gewöhnt. Begleitende Maßnahmen beim Kastrieren, wie Entwurmen, Entflohen und die Bekämpfung von Ohrmilben können die Gesundheit der Katzen zusätzlich wesentlich verbessern.

Für zahme Haus-/Heimkatzen mit Zugang ins Freie besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Kastration. „Bäuerliche Katzen" jedoch sind von der Kastrationsverpflichtung ausgenommen. Dabei handelt es sich nicht um die zahmen „Stubentiger", sondern um jene Katzen, die zwar regelmäßig auf einem Hof mitgefüttert werden, sich aber ansonsten ausschließlich außerhalb der Wohnbereiche aufhalten und den Menschen in der Regel kaum zugehen. Sie können keinem Halter, der für sie verantwortlich ist, zugeordnet werden. Freiwillige Kastrationen sind jedoch auch bei diesen Katzen sehr sinnvoll. Generell ist das Töten von Katzen (auch von Jungen) zur Dezimierung der Nachkommenschaft verboten und kann entsprechend geahndet werden.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
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Dipl. Ing. Martina Langanger - Kriegler E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15236, Fax: 02742/9005-15220

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

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Letzte Änderung dieser Seite: 24.08.2010