Seitenbereiche:
Hauptmenü:
dunkelblauer streifen
Bereichsname:
> > > > > >
Naturschutz
Top menü
Standard Version | Sitemap | Kontakt | Hilfe | ein Druckersymbol
 Erweiterte Suche
Naturschutz 
in Niederösterreich 
Wiese mit blauem Himmel vereinzelt Wolken

Chip-Pflicht: Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

Chip-Pflicht: Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

 

Um entlaufene Hunde ihren HalterInnen einfach und rasch rückführen zu können, wurde die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden vorgeschrieben (Tierschutzgesetz BGBl. I Nr. 118/2004, § 24a).

 

Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen von einem Tierarzt/einer Tierärztin mit einem funktionsfähigen Microchip gekennzeichnet werden. Welpen sind spätestens mit drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu kennzeichnen. Der etwa reiskorngroße Microchip, auf dem eine 15-stellige Identifikationsnummer gespeichert ist, wird dem Tier meist auf der linken Halsseite hinter dem Ohr injiziert. Der Eingriff ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Mit Hilfe eines Lesegeräts kann die Chipnummer, ein weltweit nur einmal vergebener Identifikationscode, einfach abgelesen werden.

 

Jeder Halter/jede Halterin ist verpflichtet, sein Tier innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, der Einreise nach Österreich oder der Weitergabe zu melden. Zur Registrierung des Hundes stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  •  Registrierung durch einen Tierarzt/eine Tierärztin
  • Registrierung durch die Bezirksverwaltungsbehörde (dabei werden eine Bundesgebühr und eine Verwaltungsabgabe eingehoben)
  • Kostenlose Registrierung durch den Halter selbst unter http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/  (für die erstmalige Anmeldung ist eine Bürgerkarte nötig)

 

In Österreich wurde eine bundesländerübergreifende Datenbank geschaffen, in der Halter- und Hundedaten gespeichert und bei Bedarf abgerufen werden können. Bezirksverwaltungsbehörden und auch Gemeinden können alle notwendigen Informationen aus der Datenbank abrufen.

 

Wer seinen Hund nicht kennzeichnen und registrieren lässt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der Behörde mit einer Geldstrafe in der Höhe von bis zu € 3.750,-, im Wiederholungsfall von bis zu € 7.500,- geahndet wird.

 

Beachten Sie bitte bei einer Registrierung durch Ihren Tierarzt, dass Sie diesem alle für eine Registrierung in der Heimtierdatenbank des Bundes notwendigen Daten bekannt geben. Konkret sind dies:

 

Daten des Tierhalters:      

  •  Name
  •  Adresse
  • Kontaktdaten
  • Geburtsdatum
  • Art und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises (Bitte bringen Sie einen Ausweis mit!)
  • Datum der Aufnahme der Haltung
  • Datum der Abgabe des Hundes an neuen Halter
  • Datum des Todes des Tieres

 

Daten des Hundes:     

  • Rasse
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum (zumindest -Jahr)
  • Mikrochipnummer
  • Geburtsland
  • Evtl. Nummer des Heimtierausweises
  • Datum der letzten Tollwutimpfung

Wenn Sie Ihren Hund bereits in einer der privaten Datenbanken Animal Data, Pet Card oder ifta durch Ihren Tierarzt registrieren ließen, beachten Sie bitte folgende Information:

Aus der Heimtierdatenbank ist bekannt, dass viele Datensätze der privaten Datenbanken Animal Data, Pet Card oder ifta bis jetzt nicht übernommen werden konnten, weil bestimmte Daten fehlen. Wir empfehlen daher, sich deshalb mit Ihrem Tierarzt oder direkt mit den Betreibern dieser privaten Datenbanken in Verbindung zu setzen und nachzufragen, ob alle für eine amtliche Registrierung notwendigen Daten vorliegen. Nur dann ist eine Registrierung in der Heimtierdatenbank gewährleistet.

 




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Downloads

 (gif, 0 KB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz


Dipl.-Ing. Martina Langanger-Kriegler E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15236, Fax: 02742/9005-15220

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

Footer


Letzte Änderung dieser Seite: 21.03.2012