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Naturschutz


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Naturschutz
in Niederösterreich

Bundestierschutzgesetz

Das Ziel des mit 1.1.2005 in Kraft getretenen Bundestierschutzgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.


Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit  und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzförderung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.


Grundsätzlich ist es verboten, ein Tier mutwillig zu töten oder diesem ungerechtfertigt Schaden, Schmerzen oder Leiden zuzufügen.


Für die Vollziehung des Tierschutzgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Der Amtstierarzt fungiert auch als Amtssachverständiger für Tierschutzprobleme. Schwere fahrlässige oder vorsätzliche Tierquälerei ist nach § 222 des Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974, gerichtlich strafbar.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz


Dipl.-Ing. Martina Langanger-Kriegler E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15236, Fax: 02742/9005-15220

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 08.01.2009