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Tierschutz

Tieren ein artgerechtes Leben ohne Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen, ist Hauptaufgabe der Tierschutzarbeit. In diesem Rahmen zielt das Bundestierschutzgesetz darauf ab, den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf zu ermöglichen.




  • Bundestierschutzgesetz

    Seit 2005 ist der Tierschutz Bundessache - die Vollziehung obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden. Die Länder sind weiters verpflichtet, einen Tierschutzombudsmann zu bestellen, der die Interessen des Tierschutzes vertritt.   > mehr



  • Chip-Pflicht: Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

    Um entlaufene Hunde ihren HalterInnen einfach und rasch rückführen zu können, wurde die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden vorgeschrieben (Tierschutzgesetz BGBl. I Nr. 118/2004, § 24a).   > mehr



  • Haustiere - Tierheime

    Die NÖ Tierheime sind Vermittler für gefundene und entlaufene Haustiere. Der NÖ Tierschutzverband bietet mit seiner neuen Internetseite jetzt eine niederösterreichweite Plattform für die Suche nach Ihrem Lieblingstier.   > mehr



  • NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

    NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung   > mehr



  • Nutztiere

    Das Bundestierschutzgesetz gibt den Rahmen für den Tierschutz in Österreich vor. Mindestanforderungen für die Haltung von Nutztieren werden in der 1. Tierhaltungsverordnung festgelegt.   > mehr



  • Streunerkatzen

    Wildlebende, streunende Katzen in größerer Zahl, die nicht als Haus- oder Heimtiere gehalten werden, findet man im ländlichen Raum ebenso wie mitten in Städten.   > mehr



  • Tierleid vermeiden - Augen auf beim Hundekauf

    Durch Mitleidskäufe aus zweifelhaften Massenzuchten und das Freikaufen von Hunden aus sogenannten Tötungsstationen unserer östlichen Nachbarländer wird die Produktion angekurbelt und damit weiteres Tierleid erzeugt.   > mehr



  • Tierschutzombudsmann

    Der Tierschutzombudsmann hat die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten.   > mehr



  • Unkontrollierte Haustierhaltung - "Animal Hoarding"

    Verwahrloste und verstörte Hunde oder Katzen in großer Zahl, zusammengepfercht auf engstem Raum, gehalten in verschmutzten Unterkünften. Immer häufiger wurden in den letzten Jahren solche als "Animal Hoarding" bezeichnete Fälle bekannt.   > mehr



  • Wildtiere

    Das Bundestierschutzgesetz verpflichtet auch private Tierhalter zur Meldung von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen. Informieren Sie sich hier über Art und Inhalt dieser Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde.   > mehr






WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz


Dipl.-Ing. Martina Langanger-Kriegler E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15236, Fax: 02742/9005-15220

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

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