
Tieren ein artgerechtes Leben ohne Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen, ist Hauptaufgabe der Tierschutzarbeit. In diesem Rahmen zielt das Bundestierschutzgesetz darauf ab, den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf zu ermöglichen.
Seit 2005 ist der Tierschutz Bundessache - die Vollziehung obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden. Die Länder sind weiters verpflichtet, einen Tierschutzombudsmann zu bestellen, der die Interessen des Tierschutzes vertritt. > mehr
Um entlaufene Hunde ihren HalterInnen einfach und rasch rückführen zu können, wurde die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden vorgeschrieben (Tierschutzgesetz BGBl. I Nr. 118/2004, § 24a). > mehr
Die NÖ Tierheime sind Vermittler für gefundene und entlaufene Haustiere. Der NÖ Tierschutzverband bietet mit seiner neuen Internetseite jetzt eine niederösterreichweite Plattform für die Suche nach Ihrem Lieblingstier. > mehr
NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung > mehr
Das Bundestierschutzgesetz gibt den Rahmen für den Tierschutz in Österreich vor. Mindestanforderungen für die Haltung von Nutztieren werden in der 1. Tierhaltungsverordnung festgelegt. > mehr
Wildlebende, streunende Katzen in größerer Zahl, die nicht als Haus- oder Heimtiere gehalten werden, findet man im ländlichen Raum ebenso wie mitten in Städten. > mehr
Durch Mitleidskäufe aus zweifelhaften Massenzuchten und das Freikaufen von Hunden aus sogenannten Tötungsstationen unserer östlichen Nachbarländer wird die Produktion angekurbelt und damit weiteres Tierleid erzeugt. > mehr
Der Tierschutzombudsmann hat die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. > mehr
Verwahrloste und verstörte Hunde oder Katzen in großer Zahl, zusammengepfercht auf engstem Raum, gehalten in verschmutzten Unterkünften. Immer häufiger wurden in den letzten Jahren solche als "Animal Hoarding" bezeichnete Fälle bekannt. > mehr
Das Bundestierschutzgesetz verpflichtet auch private Tierhalter zur Meldung von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen. Informieren Sie sich hier über Art und Inhalt dieser Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde. > mehr