Auswahl der vordringlichsten Maßnahmen (Methode Risikoanalyse)
In Niederösterreich wurde in einem ersten Schritt der Managementplanung zur Ermittlung der wichtigsten Managementmaßnahmen eine Risikoanalyse für sämtliche Natura 2000-Gebiete durchgeführt.
Aufgabe der Risikoanalyse ist die Abstufung von Dringlichkeiten in Hinblick auf die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der Schutzobjekte und der Gewährleistung des Verschlechterungsverbotes. Dabei wurde das Risiko einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes anhand der Empfindlichkeit der Schutzobjekte selbst und in Verbindung mit der Nutzung ihrer Lebensräume beurteilt, sowie nach Dringlichkeiten gereiht.
Ermittlung von Schwerpunktprojekten
Im Rahmen der Verwaltung der Gebiete sollen mit Hilfe der Risikoanalyse zielgerichtet jene Maßnahmen gesetzt werden, die jedenfalls notwendig sind, um dem Verschlechterungsverbot zu entsprechen. Besonders gut eignet sich die prozessorientierte Risikoanalyse für Großschutzgebiete bzw. für Gebiete mit schlechter Datenlage. Sie filtert vor allem jene Bereiche heraus, in denen der Managementbedarf am höchsten und dringlichsten ist. Dadurch trägt sie zur Effizienzsteigerung der Managementplanung bei. Die verfügbaren Mittel können dort einzusetzen werden, wo sie am dringendsten benötig werden.
In diesem Rahmen wurde vorerst besonderes Augenmerk auf Risikofaktoren aus dem Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung (Gründlandumbruch, Verbrachung, Fremdbaumartenbeimischung) gelegt. Darüber hinaus sollen weitere spezielle Risikobereiche, welche nicht unmittelbar durch Rechtsakte des NÖ NSchG 2000 bzw. des NÖ ROG 1976 angesprochen werden können (etwa der touristische Bereich), folgen.
Die Maßnahmen werden in Form von Schwerpunktprojekten bzw. -maßnahmen umgesetzt.
Zusätzlich werden laufend weitere Schwerpunktmaßnahmen bzw. -projekte identifiziert.
Methodik
Die Methodik der Natura 2000-Risikoanalyse orientiert sich an der weiterentwickelten ökologischen Risikoanalyse im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (siehe dazu auch Fürst & Scholles 1995).
Es werden drei Faktoren
- Empfindlichkeit
- Nutzungsintensität
- Eintrittswahrscheinlichkeit
durch Expertengruppen klassifiziert und zur Beurteilung des Risikos miteinander verschnitten. Die Werte der drei Faktoren werden mit Hilfe von Entscheidungsbäumen ermittelt, welche eine transparente und vor allem nachvollziehbare Bewertung gewährleisten. Durch eine koordinierende Stelle erfolgt die Zusammenstellung der erforderlichen Daten, welche für die Bestimmung der Faktoren notwendig sind. Die Daten werden den jeweiligen Experten zur Verfügung gestellt. Die Empfindlichkeit von Schutzobjekten gegenüber den diffusen Nutzungen wird anhand der Angaben in den Standarddatenbögen und lokaler Gebietskenntnisse von Naturschutz- bzw. Artenschutzexperten festgelegt. Analog dazu erfolgt die Erarbeitung der Nutzungsintensität durch gebietskundige Personen. Kern der Methode ist ein darauf folgender Workshop, zu dem weitere Experten der Landesverwaltung hinzugezogen werden. Im Zuge des von der koordinierenden Stelle moderierten Expertenworkshops werden die Ergebnisse sowie die Faktoren zur Bestimmung der Eintrittswahrscheinlichkeit diskutiert und festgelegt. Das Risiko einer Verschlechterung ergibt sich aus der Kombination der drei Faktoren.
Die im Rahmen der Risikoanalyse verwendeten Entscheidungsbäume sind im Folgenden abgebildet:
Empflindlichkeit
In die Bewertung der Empfindlichkeit fließen der Erhaltungszustand und die Relevanz der Nutzung auf die Tendenz des Erhaltungszustandes ein. Weiters kann eine eventuelle zeitliche Relevanz der Empfindlichkeit in die Zeitleiste eingetragen werden.
Nutzungsintensität
Durch den Parameter Nutzungsintensität wird der Nutzungsgrad, welcher von Experten und Expertinnen aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft abgeschätzt wird, ausgedrückt.
Eintrittswahrscheinlichkeit
Im Parameter Eintrittswahrscheinlichkeit werden folgende Werte abgebildet:
Zunächst erfolgt die Überprüfung, ob eine räumliche und zeitliche Überlagerung zwischen Schutzobjekt und Nutzung vorliegt. Danach fließen wahrscheinlichkeitsminimierende Besonderheiten bzw. die Effizienz von möglicherweise vorhandenen Lenkungsmaßnahmen (z.B. Vertragsnaturschutz) in den Wert ein. Ein Beispiel für wahrscheinlichkeitsminimierende Besonderheiten im Bereich Grünlandumbruch wäre ein grundsätzlich für Acker geeigneter Boden, bei dem die Steilheit des Geländes eine maschinelle Bearbeitung verhindert und somit die Wahrscheinlichkeit eines Umbruches minimiert wird.
Ergebnis
Anhand der ermittelten Werte für die Empfindlichkeit, Nutzungsintensität und Eintrittwahrscheinlichkeit lässt sich das Risiko der Verschlechterung für jedes Schutzobjekt in einem Gebiet ableiten.
Vereinfacht soll die Risikoanalyse zu einer Gliederung der Schutzobjekte in folgender Art führen:
- Rote Risikostufe - hohes Risiko einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes für ein Schutzobjekt durch eine bestimmte Nutzung, daher hohes Vertragsverletzungsrisiko -> Konzeption eines Schwerpunktprojektes wird empfohlen
- Gelbe Risikostufe - mäßiges Risiko einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes für ein Schutzobjekt durch eine bestimmte Nutzung, daher mäßiges Vertragsverletzungsrisiko -> die regelmäßige Beobachtung der Situation wird empfohlen
- Grüne Risikostufe - derzeit kein Risiko einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes für ein Schutzobjekt durch eine bestimmte Nutzung, daher derzeit kein Vertragsverletzungsrisiko -> im Falle einer Veränderung der Rahmenbedingungen wird die neuerliche Durchführung der Risikoanalyse empfohlen
- In den Übergangsbereichen ist eine Fall zu Fall-Beurteilung notwendig, ob das Schutzobjekt der jeweils höheren Risikostufe zugeordnet werden soll
Zum Schluss werden mehrere Schwerpunktprojekte bzw. -maßnahmen vorgeschlagen, welche in den Managementplänen der Natura 2000-Gebiete vorgestellt werden.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Mag. Arno Aschauer E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15169, Fax: 02742/9005-15220
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16