
Für landwirtschaftliche Betriebe die am ÖPUL 2007 teilnehmen, sieht der Anhang F zur ÖPUL 2007-Sonderrichtlinie bei den Maßnahmen „Biologische Wirtschaftsweise", „Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen", „Integrierte Produktion Wein, Obst und Hopfen", „Bewirtschaftung von Bergmähdern", „Ökopunkte NÖ" und „Naturschutz" die Erhaltung von und den naturverträglichen Umgang mit Landschaftselementen vor.
Dies bedeutet für betroffene Betriebe:
Landschaftselemente können durch Neupflanzungen ersetzt, verkleinert, verschoben oder vergrößert werden, vorausgesetzt die ökologische Funktion bleibt erhalten. Mit der Naturschutzabteilung des Landes muss das Einvernehmen für das Vorhaben vor der Durchführung hergestellt werden. Erst nach Erhalt des Schreibens mit einem positiven Einvernehmen durch die Naturschutzabteilung darf das Vorhaben umgesetzt werden.
Für die Herstellung des Einvernehmens mit der Naturschutzabteilung des Landes ist ein Ansuchen an die Abteilung Naturschutz schriftlich, per fax oder e-mail erforderlich. Das Ansuchen muss Name, Adresse, Betriebsnummer und telefonische Erreichbarkeit enthalten. Die Vorhaben und Ersatzmaßnahmen müssen beschrieben sein mit Angaben von betroffenen Grundstücks- u. Feldstücksnummern, sowie Katastralgemeinden. Ein Auszug aus der Hofkarte (Luftbild) mit eingezeichnetem Vorhaben sollte das Vorhaben dokumentieren.
Die zuständigen Bezirksbauernkammern leisten Hilfestellung bei der Erstellung der Ansuchen.