
Kleinwasserkraftwerke stellen in Niederösterreich einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung dar. Weitere Potenziale der Bäche und Flüsse sollen verstärkt genutzt werden.
Daher gibt es in Niederösterreich ein umfassendes Maßnahmenpaket, bestehend aus zwei Förderungsmöglichkeiten:
Die energetische Verbesserung durch Modernisierung, Wiedererrichtung oder Erweiterung von Kleinwasserkraftanlagen, als auch der Neubau von Kleinwasserkraftwerken, werden durch die am 1. April 2011 in Kraft getretene und bis max. 31. Dezember 2012 gültige NÖ Kleinwasserkraftförderung unterstützt. Voraussetzung ist jedenfalls, dass auch die ökologischen Anforderungen erfüllt werden.
Mit dem Inkrafttreten der Ökostromgesetznovelle 2008 am 20. Oktober 2009 werden gem. § 12a Ökostromgesetz Kleinwasserkraftwerke mit Investitionszuschüssen durch die OeMAG (Bund) gefördert.
Nach der "NÖ Kleinwasserkraft Förderungsrichtlinie" sind allfällige andere Förderungen vorrangig zu nutzen.
Alle weiteren Informationen und Unterlagen wie Antrag und Richtlinie finden Sie im Bereich Downloads am Ende dieser Seite.
Bei bestehenden Kleinwasserkraftanlagen können ökologische Verbesserungsmaßnahmen, wie z.B. Fischwanderhilfen, mit bis zu 55% der Investitionskosten gefördert werden.
Weitere Auskünfte entnehmen Sie bitte den Links zu der Abteilung Wasserwirtschaft und zur Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) in der unten stehenden Rubrik Weiterführende Informationen | Links.