
Nachfolgend finden Sie alle Beiträge, welche die dienstleistungsrelevanten Verfahren der Abteilung Energiewesen und Strahlenschutzrecht beschreiben. Informationen zu den jeweiligen Bewilligungen oder Genehmigungen, entnehmen Sie bitte jeweils dem entsprechenden Artikel.
Der Betrieb einer Anlage für den Umgang mit Strahlenquellen, für welche eine vorangehende Errichtungsbewilligung erforderlich war, ist nur nach behördlicher Bewilligung zulässig. > mehr
Der Betrieb von Anlagen für den Umgang mit Strahlenquellen, die keine baulichen Strahlenschutzmaßnahmen erfordern und somit keiner Errichtungsbewilligung bedürfen, ist nur nach behördlicher Bewilligung zulässig. > mehr
Der Umgang mit Strahlenquellen, für die keine bewilligungspflichtigen Anlagen benötigt werden, bedarf einer Bewilligung. Eine solche Umgangsbewilligung ist z.B. für mobile Röntgenanlagen erforderlich. > mehr
Wer ein Verteilernetz betreiben will, benötigt dafür eine Konzession der Behörde (elektrizitätswirtschaftliche Konzession). > mehr
Die Errichtung einer Anlage für den Umgang mit Strahlenquellen ist nur nach behördlicher Bewilligung zulässig, wenn bereits bei der Errichtung der Anlage Maßnahmen für den Strahlenschutz vorbereitet oder durchgeführt werden müssen. > mehr
Der Netzbetreiber hat dem Betreiber einer KWK-Anlage, die an sein Netz angeschlossen ist, Herkunftsnachweise für die von ihm eingespeiste elektrische Energie auszustellen. > mehr
Wer eine elektrische Leitungsanlage betreiben will, kann bei der Behörde die Einräumung von Leitungsrechten an Grundstücken bzw. die Enteignung beantragen, wenn dies für die Errichtung der Leitungsanlage notwendig ist und keine privatrechtliche Vereinbar > mehr
Für die Errichtung und Inbetriebnahme von elektrischen Leitungsanlagen für Starkstrom ist grundsätzlich eine behördliche Bewilligung notwendig, die mit Bescheid erteilt wird. > mehr
Wer in Niederösterreich eine Anlage zur Stromerzeugung (Erzeugungsanlage) errichten, betreiben oder eine bestehende Anlage wesentlich ändern will, muss grundsätzlich eine Genehmigung nach dem NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 einholen. > mehr
Ein Elektrizitätsunternehmen, das ein Übertragungs- oder Verteilnetz betreibt, („Netzbetreiber“) muss vor Aufnahme des Betriebes einen Betriebsleiter bestellen > mehr