15.07.2016 | 13:11

NÖ Urlaubszuschuss und Tagespflege im Heim unterstützen Angehörige bei der Betreuung

Schwarz: Tätigkeiten pflegender Familienangehöriger wertschätzen und unterstützen

Bereits seit zehn Jahren gibt es seitens des Landes Niederösterreich die „NÖ Urlaubsaktion für pflegende Angehörige", seit März 2016 mit deutlich erhöhten Zuschüssen. Sie soll pflegende Familienmitglieder unterstützen und dabei bestärken, auch an das eigene Wohlbefinden zu denken. Zusätzlich bieten alle NÖ Landespflegeheime und die meisten privaten Pflegeheime Möglichkeiten zur geförderten Tages- und Kurzzeitpflege mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen für Pflegebedürftige. Rund 100.000 Menschen sind in Niederösterreich pflegebedürftig, der Großteil von ihnen wird von den Angehörigen betreut.

„Sich als pflegender Angehöriger selbst eine Auszeit zu gönnen, ist keineswegs egoistisch, sondern vorausschauend. Jeder Mensch braucht Urlaub, eine Auszeit vom Alltag. Besonders für Pflegende sind Erholungsphasen wichtig, damit sie sich nicht verausgaben und wieder Kraft schöpfen können", erinnert Sozial-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz daran, dass der Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige im Frühjahr 2016 von 100 auf 140 Euro für einen Urlaub in Österreich und von 120 auf 180 Euro für einen Urlaub in Niederösterreich angehoben wurde. „Wir wollen damit jenen Menschen Anerkennung zollen, die sich dieser schwierigen Aufgabe widmen. In erster Linie ist es den pflegenden Angehörigen zu verdanken, dass hilfsbedürftige Personen gemäß ihrem Wunsch möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung betreut werden und zu Hause leben können."

Gefördert werden Personen, die Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen, wenn sie in Österreich ihren Urlaub (auch ohne Pflegebedürftige) verbringen. Die Aktion kann pro Person und Jahr einmal in Anspruch genommen werden - unabhängig von den Kosten und der Dauer des Urlaubs. Anträge sind online, bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie den Gemeindeämtern möglich. Das Ansuchen ist spätestens sechs Monate nach Beendigung des Urlaubes einzubringen.

Um pflegende Angehörige zu entlasten, auch in Kombination mit dem NÖ Urlaubszuschuss, gibt es in allen NÖ Landespflegeheimen und in den meisten Pflegeheimen privater Träger die Möglichkeit der vom Land Niederösterreich geförderten Tages- und Kurzzeitpflege. Dabei können die Pflegebedürftigen tageweise oder bis zu einer Dauer von sechs Wochen in einem Pflegeheim betreut werden.

Tagespflege wird in der Regel von Montag bis Freitag, auf Anfrage auch an Wochenenden, angeboten. Manche NÖ Pflegeheime haben eigene Tageszentren mit speziellen Programmen. Die „Kurzzeit- oder Urlaubspflege" (bis zu 6 Wochen lang) ist maßgeschneidert für den Fall, dass pflegende Angehörige verhindert sind, zum Beispiel wegen Krankheit, Kur oder Spitalsaufenthalt, oder eben einfach einmal „Auszeit" brauchen.

Über Möglichkeiten der Betreuung von Pflegebedürftigen während der Zeit des Urlaubs gibt die NÖ Pflegehotline unter 02742/9005-9095 Auskunft. Kostenlos erreichbar von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, oder per e-Mail unter post.pflegehotline@noel.gv.at.

Nähere Informationen: Büro LR Schwarz, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, e-mail dieter.kraus@noel.gv.at.  

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