
Die NÖ Legistischen Richtlinien sind eine Dienstanweisung des Landeshauptmannes und wurden vom Verfassungsdienst ausgearbeitet.
Diese Dienstanweisung enthält die Vorgaben für die mit der Legistik befassten Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung und regelt das Verfahren zur Erzeugung von Rechtsvorschriften (Landesgesetze und Verordnungen).