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Rechtsinformation
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Rechtsinformation / Gesetze 
in Niederösterreich 
Ein Mann der ein Buch und einen Kugelschreiber in Händen hält

Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich

Das Amt der NÖ Landesregierung betreut die Herausgabe und sichert den Zugang der Öffentlichkeit zum NÖ Landesrecht.

Verlautbart werden u.a.

  • Gesetzesbeschlüsse des Landtages
  • Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern bzw mit anderen Ländern
  • Rechtsverordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmannes (soweit andere Rechtsvorschriften nicht eine andere Kundmachungsform vorsehen)
  • Kundmachungen, soweit dies in anderen Rechtsvorschriften angeordnet ist.

Rechtsgrundlage für die Verlautbarung im Landesgesetzblatt ist das NÖ Verlautbarungsgesetz, LGBl.0700.

                                                                                                                                                                            



Landesgesetzblatt-Beschreibung
Die Rechtsvorschriften des Landes Niederösterreich werden im Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich verlautbart.
Landesgesetzblatt-Einordnungsbehelfe
informieren über die Änderungen und neue Rechtsvorschriften. Sie werden regelmäßig (15-20 Lieferungen/Jahr) ausgeschickt.
Verfassungsdienst
Der Verfassungsdienst berät die NÖ Landesregierung und die Dienststellen des Amtes der NÖ Landesregierung und ist daher in erster Linie eine interne Dienststelle.






WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung

E-Mail: post.lad1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005, Fax: 02742/9005-13610
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 17.06.2009