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in Niederösterreich

Rechtliche Fragen

Ein Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich kann auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen basieren.

Alle neuen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen werden grundsätzlich in ein befristetes vertragliches Dienstverhältnis nach dem NÖ Landes-Bedienstetengesetz aufgenommen.

Nach Ablauf der Befristung wird, sofern alle Voraussetzung dafür erfüllt werden, der Bedienstete bzw. die Bedienstete in ein unbefristetes vertragliches Dienstverhältnis oder ein pragmatisches Dienstverhältnis (Beamter bzw. Beamtin) übernommen.

Für vertragliche wie auch pragmatische Dienstverhältnisse gibt es eigene gesetzliche Grundlagen (Landesvertragsbedienstetengesetz - LVBG, Dienstpragmatik der Landesbeamten - DPL 1972 bzw. NÖ Landes-Bedienstetengesetz - NÖ LBG).

Nähere Informationen finden Sie mit der Gliederungszahl 2300/00, 2200/00 bzw. 2100/00 im


Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes


WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung

E-Mail: post.lad2@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 12041, Fax: 02742/9005 DW 13630
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 17.04.2013