Katastrophenschutz auf Landesebene
Der Katastrophenschutzplan des Landes Niederösterreich besteht aus den Katastrophenschutzplänen der Bezirksverwaltungsbehörden, den Sonder-Katastrophenalarmplänen (ereignisbezogen) und den speziellen Sonderalarmplänen der Landeswarnzentrale.
Der Katastrophenschutzplan ist vergleichbar mit einem Lexikon, das sämtliche Erreichbarkeiten der behördlichen Einsatzleitung und der für den Katastropheneinsatz notwendigen Ressourcen beinhaltet.
Sonderkatastrophenalarmpläne (auch Sonderalarmpläne) sind spezielle Pläne die für die Bewältigung eines speziellen Ereignisses erstellt werden. So existieren etwa Hochwasser Sonderalarmpläne, die ab Erreichen eines bestimmten Pegels die Maßnahmen der Behörde und der Einsatzorganis 12
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| Gefahrenkatalog | 2 |
behördliche Einsatzleitung
behördlicher Einsatzleiter
Behördlicher Einsatzleiter ist das nach der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung für den Katastrophenschutz zuständige Regierungsmitglied. Die Vertretung hat der Landesamtsdirektor.
Die Einsatzleitung auf Landesebene tritt zusammen:
- Wenn durch ein Ereignis nach dem NÖ Katastrophenhilfegesetz, Anlassfälle der Zivilen Landesverteidigung, Strahlenschutzgesetz, GGST, NÖ Feuerwehrgesetz und Wasserrechtsgesetz ein Ereignis von besonderem Ausmaß und Außergewöhnlichkeit im Hinblick auf eine Schädigung von Menschen und Sachen eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, und die Einrichtungen des Landes für die Erfüllung der Aufgaben der Katastrophenhilfe eingesetzt werden müssen.
- Über Aufforderung der Bundeswarnzentrale bzw. des Staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagement des Bundes.
behördlicher Landesführungsstab
Der behördliche Landesführungsstab setzt sich folgendermaßen zusammen:
- zuständige Fachabteilung (Feuerwehr und Zivilschutz)
- im Bedarfsfalle Sachverständige von Fachabteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung
- Verbindungsoffiziere der Einsatzorganisation
(Militärkommando NÖ, Landespolizeikommando NÖ, Landesfeuerwehrkommando NÖ, Rotes Kreuz -
Landesverband NÖ, Arbeiter Samariter Bund, Wasserrettung, Bergrettung), Beauftragter des NÖ Zivilschutzverbandes - ökumenische Notfallseelsorge NÖ
- Akutteam NÖ
- Verbindungsleute der ÖBB und Post- und Telegraphenverwaltung
- Pressereferat
- Wirtschaftskammer NÖ
- Arbeiterkammer
- Landes-Landwirtschaftskammer NÖ
- Gemeindevertreterverbände #
- ÖBB
- NÖ Tourismus
- Telefonnetzbetreiber
- Wildbach- und Lawinenverbauung
- etc.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz
E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13352, Fax: 02742/9005-13520
3430 Tulln, Langenlebarner Strasse 106