Katastrophenschutz auf Gemeindeebene
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| Einsatzleitung | 1 |
| Gefahrenkatalog | 2 |
| Gefahrenwarnung | 3 |
Einsatzleitung
Die Einsatzleitung der Gemeinde tritt nach Warnung bzw. nach Aufruf durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (§ 10 NÖ Katastrophenhilfegesetz) oder beim Eintreten einer Gefahr selbständig zusammen.
Einsatzleiter
Einsatzleiter ist der Bürgermeister, bei dessen Verhinderung Vizebürgermeister oder ein Mitglied des Gemeindevorstandes.
Führungsstab
Der Führungsstab der Gemeinde setzt sich im Bedarfsfalle aus folgenden Personen zusammen:
Bürgermeister, Vizebürgermeister, Umweltgemeinderat, Gemeindearzt, Feuerwehrkommandant, Verbindungsoffizier des zuständigen Rettungswesens, Beauftragter für Behinderte und sofern verfügbar und erforderlich der Kommandant oder ein Vertreter der zuständigen Polizeiinspektion, Zivilschutzbeauftragter, Leiter des Bauamtes bzw. der Bautechniker der Gemeinde sowie alle natürlichen und Vertreter juristischer Personen im Gemeindegebiet, welche unterstützend mitwirken können.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz
E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13352, Fax: 02742/9005-13520
3430 Tulln, Langenlebarner Strasse 106