Katastrophenschutz auf Bezirksebene
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| Einsatzleitung | 1 |
| Gefahrenkatalog | 2 |
| Gefahrenwarnung | 3 |
Einsatzleitung
Die Einsatzleitung tritt nach Warnung durch die Landeswarnzentrale oder bei Eintritt einer Gefahr selbstständig zusammen. Auf die geltenden Sonderkatastrophenschutzpläne wird hingewiesen.
behördlicher Einsatzleiter
Einsatzleiter ist der Bezirkshauptmann bei dessen Verhinderung der Bezirkshauptmannstellvertreter; in Städten mit eigenem Statut der Bürgermeister, bei dessen Verhinderung der Vizebürgermeister.
behördlicher Bezirksführungsstab
Der behördliche Bezirksführungsstab wird gemäß dem Anlassfall zusammengestellt. Er kann im Bedarfsfall erweitert werden:
Verbindungsoffiziere der Feuerwehr, des Roten Kreuzes, des Arbeiter Samariter Bundes, der Polizei, des Österr. Bundesheeres, Zivilschutzbeauftragter des Bezirkes (NÖ Zivilschutzverband), Zollwache, Grenzkontrollstellen, öffentlicher Kraftwagendienst, Energieversorgungsunternehmen, Arbeiterkammer, Handelskammer, Bauernkammer sowie alle natürlichen und Vertreter juristischer Personen, welche unterstützend mitwirken können (§ 9 Abs. 1 NÖ Katastrophenhilfegesetz, LGBl. 4450-2).
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz
E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13352, Fax: 02742/9005-13520
3430 Tulln, Langenlebarner Strasse 106