Katastrophenbeihilfe
Zugang NUR für die Gemeinde (für Einreichung ab 15.06.2005)
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Beschreibung: | Jeder Bürger, in dessen Vermögen ein Katastrophenschaden eingetreten ist, kann einen formlosen Antrag auf Katastrophenbeihilfe bei der Gemeinde einreichen, in der der Schaden eingetreten ist. Die Gemeinde gibt die Daten des Betroffenen in das Katastrophenbeihilfeprogramm ein. Die Beihilfe wird von der Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3) direkt auf das Konto des Antragsstellers überwiesen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Beihilfe. |
Zugang nur für die Gemeinde: | Zum Katastrophenbeihilfeprogramm: |
Voraussetzungen: | Eintritt eines durch Hochwasser, Edrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel verursachten Schadens. (Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden nicht anerkannt, soweit sie versicherungsfähig gewesen sind) |
Notwendige Unterlagen: | Betroffener: Gemeinde: |
Schadensdaten: | Bei der Erhebung der Daten vor Ort sind durch die Schadenserhebungskommission folgende Daten unbedingt zu erfassen: |
Zuständigkeit: | Abteilung Landwirtschaftförderung (LF3) |
Fragen & Antworten (FAQ): | |
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
Dr. Andreas Gellner, E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12858, Fax: 02742/9005-13535
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12