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Katastrophenschutz


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Katastrophenschutz
in Niederösterreich

Katastrophenbeihilfe

Zugang NUR für die Gemeinde (für Einreichung ab 15.06.2005)

 

Beschreibung:

Jeder Bürger, in dessen Vermögen ein Katastrophenschaden eingetreten ist, kann einen formlosen Antrag auf Katastrophenbeihilfe bei der Gemeinde einreichen, in der der Schaden eingetreten ist.

Die Gemeinde gibt die Daten des Betroffenen in das Katastrophenbeihilfeprogramm ein.

Die Beihilfe wird von der Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3) direkt auf das Konto des Antragsstellers überwiesen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Beihilfe.

Zugang nur für die Gemeinde:

Zum Katastrophenbeihilfeprogramm:
Über das NÖ Web-Portal
Über die Gemdat (soweit die Gemdat Internet-Provider der Gemeinde)
Über die Kommunalnet (soweit die Kommunalnet Internet-Provider der Gemeinde)
Die Zugangsdaten sind bei der Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3) zu hinterfragen

Voraussetzungen:

Eintritt eines durch Hochwasser, Edrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel verursachten Schadens. (Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden nicht anerkannt, soweit sie versicherungsfähig gewesen sind)
Die Mindestschadenssumme von € 1.000,00 muss gegeben sein.
Es müssen die erforderlichen behördlichen Bewilligungen für die beschädigten Objekte vorliegen.

Notwendige Unterlagen:

Betroffener:
Es genügt eine mündliche oder formlose schriftliche Meldung bei der zuständigen Gemeinde (Schadensgemeinde).

Gemeinde:
Die für die Bewertung des Katastrophenschadens erforderlichen Daten werden von der Gemeinde in das Katastrophenbeihilfeprogramm der Abteilung Landwirtschaftsförderung eingegeben und mit den "Beilagen", die   zur Beurteilung des Schadens erforderlich sind, elektronisch übermittelt.

Schadensdaten:

Bei der Erhebung der Daten vor Ort sind durch die Schadenserhebungskommission folgende Daten unbedingt  zu erfassen:
Schadenshöhe, Kontodaten, Versicherungsdaten, bei Betrieben UID-Nummer bzw. LFBis-Nummer, Erhebung der sonstigen Voraussetzungen für die Beihilfe (Zustand des Objektes, Baubewilligung,...)

Zuständigkeit:

Abteilung Landwirtschaftförderung (LF3)

Fragen & Antworten (FAQ):

 FAQ Seite




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Katastrophenbeihilfe

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)


Dr. Andreas Gellner, E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12858, Fax: 02742/9005-13535

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 20.08.2007