Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO)
Der NÖ Landschaftsfonds hat das Ziel, eine ökologisch intakte Kulturlandschaft mit einer reichen Ausstattung an heimischen Tieren und Pflanzen, vielfältigen Landschaftselementen und umweltschonenden Nutzungen zu erhalten und wiederherzustellen.
Der Fonds wurde im Jahr 1993 vom Land Niederösterreich gegründet. Seit dem Jahr 1994 erfolgt die Dotation des Fonds im Wesentlichen auf Grundlage des NÖ Landschaftsabgabegesetzes (LGBl. 3630-0) durch die so genannte "Landschaftsabgabe".
Diese Abgabe wird für das obertägige Gewinnen von mineralischen Rohstoffen eingehoben und zweckgebunden für Projekte verwendet, die den Zielsetzungen des Fonds dienen.
Stefan Kreppel LF6
Was wird gefördert?
Die bei der Geschäftsstelle des Landschaftsfonds eingereichten Anträge werden
folgenden Projekttypen zugeordnet und von den jeweils zuständigen Dienststellen bearbeitet.
Landschaftspflege
Kulturlandschaftsprojekte und - Entwicklung inkl. Öffentlichkeitsarbeit Pflege und Erhaltungskonzepte inkl. (Pilot)-Projekte zur Umsetzung Artenschutz- und Artensicherungsprojekte Bildungsprojekte Sonderprojekte (Baumpflege, Obstbaumtag)Förderungsantrag
Förderungsantrag Baumpflege
Landschaftsgestaltung
Planung und Neuanlage von Landschaftselementen wie Baumreihen, Obstwiesen und Hecken
Sortenerhaltung (Streuobst, Regionale Gehölzvermehrung) Bildungsprojekte (Schule & Region)Förderungsantrag
Gewässer
Maßnahmen in der Fläche: Feuchtbiotope, Erosionsschutz
und Wasserrückhalt Fließgewässerprojekte: Verbesserung der Durchgängigkeit (Fischaufstiege)
und Strukturverbesserungen an Gerinnen (Rückbau) Förderungsantrag
Umweltschonende Wirtschaftsweisen
Landentwicklungsprojekte Spezielle Projekte zur Förderung von umweltschonenden
Wirtschaftsweisen Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung für Landentwicklung
und umweltschonende Wirtschaftsweisen Förderungsantrag
Wald
Bepflanzungsprojekte in gering bewaldeten Gebieten Pflegeprojekte Biotopverbesserungsmaßnahmen für Rauhfußhühner Fischökologische Projekte Waldlehrpfade Förderungsantrag
Touristische Einrichtungen
Wer kann einen Antrag stellen?
Wenn das Förderziel erfüllt wird und zur Durchführung der geplanten
Maßnahme keine gesetzlichen Verpflichtungen bestehen, kommen als
Förderempfänger in Frage:
- Gemeinden
- Projektgemeinschaften
- Vereine
- Privatpersonen
- Bäuerliche Grundeigentümer
- Unternehmen
Einreichung
Die Einreichung von Projektvorhaben muss jedenfalls vor Beginn der Umsetzung
bei der Geschäftsstelle des Fonds unter nachstehender Adresse erfolgen:
Ihre Kontaktstelle des Landes für den NÖ Landschaftsfonds
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landentwicklung (LF6)
Dipl.-Ing. Christian Steiner, E-Mail: post.lf6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9070, Fax: 02742/9005-16580
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13
Lageplan, Adressen aller Dienststellen