
Zur Pflege, Erhaltung und Gestaltung der Landschaft Niederösterreichs erhebt das Land eine gemeinschaftliche Landesabgabe (Landschaftsabgabe) für landschaftsverbrauchende Maßnahmen und Tätigkeiten.
Der Ertragsanteil des Landes dient zweckgebunden der Mitfinanzierung des NÖ Landschaftsfonds. Dabei werden Projekte in den Gemeinden, in denen sich Gewinnungsstätten befinden, vorrangig gefördert.
Die Landschaftsabgabe ist bei der NÖ Landesregierung, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftliche Bildung (LF2) zu entrichten.
Die gesetzliche Grundlage bildet das NÖ Landschaftsabgabegesetz 2007.
Gegenstand der Abgabe:
Das Land erhebt die Landschaftsabgabe für das obertägige Gewinnen mineralischer Rohstoffe in Niederösterreich. Dazu gehören:
Höhe der Abgabe:
Die Höhe der Landschaftsabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Gesamtmenge des gewonnenen Materials gemessen in Tonnen und dem Hebesatz.
Der Hebesatz beträgt für
Fälligkeit:
Das Formular für die Abgabenerklärung steht als Download zur Verfügung.