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Notstandsunterstützung für Landwirte
Notstandsunterstützung
Existenzbedrohte Landwirte können Notstandsunterstützungen erhalten
Kurzbeschreibung
Für unverschuldet in existenzbedrohliche Notlage (z.B. Krankheiten in der Familie, außergewöhnliche Ertragseinbußen, usw.) geratene bäuerliche Betriebe können zinsenbegünstigte Darlehen [max. € 36.000,00, Laufzeit bis zu 15 Jahre, 2 % Zinsen] zur Schuldenumwandlung gewährt werden. In Ausnahmefällen können auch Beihilfen ausgezahlt werden.
Antrag
Die Antragstellung erfolgt formlos bei der Abt. Landwirtschaftsförderung.
Sollten Sie nähere Informationen wünschen, können Sie auch die Langversion der Richtlinie herunterladen: Richtlinientext (pdf-Datei 62 kb)
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Notstandsunterstützung für Landwirte
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderungen (LF3)
Dipl.-Ing. Veronika Müller-Reinwein E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12776, Fax: 02742/9005-13535
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderungen (LF3)
Dipl.-Ing. Veronika Müller-Reinwein E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12776, Fax: 02742/9005-13535
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12