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Landwirtschaft


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Landwirtschaft
in Niederösterreich

Programm Ländliche Entwicklung

Programm Ländliche Entwicklung 2007 - 2013

 

Beschreibung:

Die Verordnung 1698/2005 des Europäischen Rates regelt die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in der Periode 2007 - 2013.

Auf Basis dieser Verordnung sowie der Europäischen Strategischen Leitlinien für die Ländliche Entwicklung und des Österreichischen Strategieplans für die Ländliche Entwicklung wurde das Österreichische Programm für die Ländliche Entwicklung 2007 - 2013 erarbeitet und im Herbst 2006 bei der EU-Kommission eingereicht. Am 25. Oktober 2007 wurde das Österreichische Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums LE 07-13 von der Europäischen Kommission genehmigt.

Für die Umsetzung des Programmes wurden von der EU-Kommission die Durchführungsverordnung 1974/2006 zur RatsvO 1698/2005 sowie die KontrollVO 1975/2006 erlassen. Beide enthalten wichtige Bestimmungen für die Förderabwicklung des Programmes ländliche Entwicklung.

Auf Basis des genehmigten Programms wurden Sonderrichtlinien und (Landes)RL zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen (siehe unten) im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2007-2013 "sonstige Maßnahmen" erstellt.

Formular:

Antragsformulare zum Herunterladen gibt es auf der Homepage der jeweiligen zuständigen Förderstelle
(es wird dadurch kein Antrag erzeugt)
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.

Verpflichtungserklärung

Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer

Voraussetzungen:

Einhaltung der in den Sonderrichtlinien angeführten Punkte

Notwendige Unterlagen:

siehe oben (Pkt. Formular)

Bei der Antragstellung mittels Online-Formular ist zu beachten, dass der Originalantrag und sie Original-Verpflichtungserklärung an die zuständige Förderstelle (siehe unten) übermittelt werden müssen, die Beilagen können Kopien sein.

Besondere Hinweise:

Die Entgegennahme eines Förderungsantrages stellt keine automatische Förderzusage dar und bringt somit keinen Anspruch auf eine Förderung mit sich. Es liegt also das Risiko beim Förderungswerber, wenn vor Zustellung der Förderzusage mit der Projektumsetzung begonnen wird.

Kosten:

Die Formulare können kostenlos herunter geladen werden

Zuständigkeit:

Förderstellen (siehe Seite 3 auf der Seite Programm ländliche Entwicklung)




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes den Bereich "Allgemeinde Förderungen"

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderungen (LF3)


Dipl. Ing. Gottfried Angerler, E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 12990, Fax: 02742/9005 DW 13535

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

weitere Auskünfte:

Dipl. Ing. Eva Eichinger, DW 12982

Mag. Eleonora Pretscher, DW 13558

Michael Fuchs, DW 13581




Letzte Änderung dieser Seite: 02.04.2012