Streuobstpflanzung
ACHTUNG - WICHTIGE INFORMATION
Da die in der Finanztabelle vorgesehenen Mittel für diese Maßnahme ausgeschöpft sind, können ab sofort keine neuen Förderanträge mehr entgegen genommen werden.
Fördergegenstand
- Neuanlage von Streuobstbeständen auf Flächen, die nicht in der ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung Streuobst" oder der ÖPUL-Maßnahme „Wertvolle Flächen WF" gefördert werden (keine Nachpflanzungen bei Ausfällen innerhalb von 5 Jahren).
- Wiederherstellung und Erhaltung von Streuobstbäumen auf NICHT-ÖPUL-Flächen
Fördervoraussetzungen
- Mindestinvestitionsvolumen € 5.000,-
- Einvernahme mit der Naturschutzabteilung
- Nur Gemeinden mit < 30.000 EW (ländliches Gebiet)
- Dieselbe Leistung darf auf derselben Fläche nicht durch ÖPUL gefördert sein.
- 5 Jahre Behaltefrist - Ausfälle sind auf eigene Kosten zu ersetzen!
- Nicht gefördert werden Pflanzungen in eingezäunten Gärten von Einfamilienhäusern oder im geschlossenen Siedlungsgebiet; möglich sind Pflanzungen am Dorfrand, in lw. Hausgärten etc., auch auf Gemeindeflächen und auf Straßenrändern
- Bestätigung des Förderungswerbers, dass die Neuauspflanzung nicht auf „Erhaltung Streuobst-Fläche" bzw. „WF-Fläche" und dass das Pflanzmaterial nicht für Nachpflanzung bereits geförderter Bäume im Verpflichtungszeitraum und dass das Pflanzmaterial nicht für eine Wiederherstellung oder Erhaltung bestehender Landschaftselemente auf ÖPUL-Flächen (Erhaltungspflicht von Landschaftselementen) dient.
- Bei Aktionen hat der Förderungswerber genau zu dokumentieren, wie viele Bäume welcher Art und Sorte der einzelne zum Auspflanzen erhalten hat.
- Für die Auspflanzungen sind traditionelle, regional typische Arten und Sorten zu verwenden.
- Auf die primäre Verwendung von Arten und Sorten mit geringer Feuerbrandanfälligkeit ist zu achten.
- Die Pflanzstöcke sollten aus einem möglichst langlebigen Holz gemacht (Lärche, Eiche, Robinie etc.) und mindestens 5 Jahre haltbar sein.
Die Maßnahme soll möglichst über LEADER abgewickelt werden.
FörderungswerberIn
- Gemeinschaften von land- und forstwirtschaftliche Betrieben (mind. 3 ha LN oder 2 GVE/ha oder 0,3 ha Sonderkulturen)
- Sonstige Förderungswerber, zB Vereine
- Gebietskörperschaften (Gemeinden)
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss zu den Investitionen und investitionsbezogene Sachkosten für die Planung und Anlage von Streuobstbeständen (jedoch keine Öffentlichkeitsarbeit).
Die Förderung beträgt bis zu 70 % der anrechenbaren Kosten
Unbare Eigenleistungen sind nicht förderbar!
Als Hilfestellung für die Antragstellung stehen die Regionalmanagements bzw. das Agrarmanagement zur Verfügung.
Projekte in NÖ LEADER-Regionen müssen der lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen und daher im Wege der lokalen Aktionsgruppe eingereicht werden.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF3
Dipl. Ing. Eva Eichinger E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/12982, Fax: 02742/9005/13535
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12