> > > > > >
Ländliche Entwicklung


Barrierefreie Version | Sitemap | Kontakt | Hilfe | Schriftgröße: A A A  | ein Druckersymbol
Erweiterte Suche | Suche:
Ländliche Entwicklung
in Niederösterreich

Streuobstpflanzung


ACHTUNG - WICHTIGE INFORMATION

Da die in der Finanztabelle vorgesehenen Mittel für diese Maßnahme ausgeschöpft sind, können ab sofort keine neuen Förderanträge mehr entgegen genommen werden.



Fördergegenstand

  • Neuanlage von Streuobstbeständen auf Flächen, die nicht in der ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung Streuobst" oder der ÖPUL-Maßnahme „Wertvolle Flächen WF" gefördert werden (keine Nachpflanzungen bei Ausfällen innerhalb von 5 Jahren).
  • Wiederherstellung und Erhaltung von Streuobstbäumen auf NICHT-ÖPUL-Flächen

Fördervoraussetzungen

  • Mindestinvestitionsvolumen € 5.000,- 
  • Einvernahme mit der Naturschutzabteilung
  • Nur Gemeinden mit < 30.000 EW (ländliches Gebiet)
  • Dieselbe Leistung darf auf derselben Fläche nicht durch ÖPUL gefördert sein.
  • 5 Jahre Behaltefrist - Ausfälle sind auf eigene Kosten zu ersetzen!
  • Nicht gefördert werden Pflanzungen in eingezäunten Gärten von Einfamilienhäusern oder im geschlossenen Siedlungsgebiet; möglich sind Pflanzungen am Dorfrand, in lw. Hausgärten etc., auch auf Gemeindeflächen und auf Straßenrändern
  • Bestätigung des Förderungswerbers, dass die Neuauspflanzung nicht auf „Erhaltung Streuobst-Fläche" bzw. „WF-Fläche" und dass das Pflanzmaterial nicht für Nachpflanzung bereits geförderter Bäume im Verpflichtungszeitraum und dass das Pflanzmaterial nicht für eine Wiederherstellung oder Erhaltung bestehender Landschaftselemente auf ÖPUL-Flächen (Erhaltungspflicht von Landschaftselementen) dient.
  • Bei Aktionen hat der Förderungswerber genau zu dokumentieren, wie viele Bäume welcher Art und Sorte der einzelne zum Auspflanzen erhalten hat.
  • Für die Auspflanzungen sind traditionelle, regional typische Arten und Sorten zu verwenden.
  • Auf die primäre Verwendung von Arten und Sorten mit geringer Feuerbrandanfälligkeit ist zu achten.
  • Die Pflanzstöcke sollten aus einem möglichst langlebigen Holz gemacht (Lärche, Eiche, Robinie etc.) und mindestens 5 Jahre haltbar sein.

Die Maßnahme soll möglichst über LEADER abgewickelt werden.

FörderungswerberIn

  • Gemeinschaften von land- und forstwirtschaftliche Betrieben (mind. 3 ha LN oder 2 GVE/ha oder 0,3 ha Sonderkulturen)
  • Sonstige Förderungswerber, zB Vereine
  • Gebietskörperschaften (Gemeinden)


Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss zu den Investitionen und investitionsbezogene Sachkosten für die Planung und Anlage von Streuobstbeständen (jedoch keine Öffentlichkeitsarbeit).

Die Förderung beträgt bis zu 70 % der anrechenbaren Kosten

Unbare Eigenleistungen sind nicht förderbar!

Als Hilfestellung für die Antragstellung stehen die Regionalmanagements bzw. das Agrarmanagement zur Verfügung.

Projekte in NÖ LEADER-Regionen müssen der lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen und daher im Wege der lokalen Aktionsgruppe eingereicht werden.

 





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Streuobstpflanzung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF3


Dipl. Ing. Eva Eichinger E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/12982, Fax: 02742/9005/13535

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 04.11.2011