Programm ländliche Entwicklung 2007-2013
Das Programm ländliche Entwicklung
ist D A S Programm zur Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit in der
Land- und Forstwirtschaft, der Verbesserung
der Umwelt und Landschaft und der
Steigerung der Lebensqualität im
ländlichen Raum
Rechtliche Grundlagen
Die Verordnung 1698/2005 des Europäischen Rates regelt die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in der Periode 2007 - 2013.
Auf Basis dieser Verordnung sowie der Europäischen Strategischen Leitlinien für die Ländliche Entwicklung und des Österreichischen Strategieplans für die Ländliche Entwicklung wurde das Österreichische Programm für die Ländliche Entwicklung 2007 - 2013 erarbeitet und im Herbst 2006 bei der EU-Kommission eingereicht. Am 25. Oktober 2007 wurde das Österreichische Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums LE 07-13 von der Europäischen Kommission genehmigt.
Für die Umsetzung des Programmes wurden von der EU-Kommission die Durchführungsverordnung 1974/2006 zur RatsvO 1698/2005 sowie die KontrollVO 1975/2006 erlassen. Beide enthalten wichtige Bestimmungen für die Förderabwicklung des Programmes ländliche Entwicklung.
Auf Basis des genehmigten Programms wurden Sonderrichtlinien und (Landes)RL zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen (siehe unten) im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2007-2013 "sonstige Maßnahmen" erstellt.
Schwerpunkte und angebotene Maßnahmen
Schwerpunkt 1
Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft:
- Berufsbildung und Informationsmaßnahmen,
- Niederlassung von Junglandwirten
- Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
- Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder
- Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlicher Primärerzeugung
- Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft, sowie im Forstsektor
- Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur zur Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft
- Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen
- Informations- und Absatzförderung
Schwerpunkt 2:
Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
- Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten
- Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind
- Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 (landwirtschaftliche Flächen)
- Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen
- Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen
- Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 (bewaldete Flächen)
- Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen
- Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potentials und Einführung vorbeugender Aktionen
Schwerpunkt 3:
Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
- Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Förderung von Unternehmensgründung und -entwicklung
- Förderung des Fremdenverkehrs
- Dienstleistungseinrichtung zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung
- Dorferneuerung und - entwicklung
- Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
- Ausbildung und Information
- Kompetenzentwicklung, Förderveranstalungen und - durchführung (lernende Regionen, lokale Agenda 21)
Schwerpunkt 4:
Umsetzung des LEADER-Konzeptes sowie LEADER - Projekte
- Umsetzung der lokalen Leader- Entwicklungs-Strategie
- Umsetzung von Kooperationsprojekten
- LAG-Management
Details und weitere Informationen zu den Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Österreichischen Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums LE 07-13.
Antragstellung
Für die Beantragung einer Förderung ist das maßnahmenspezifische Antragsformular zu verwenden, das bei der jeweilig zuständigen Förderstelle angefordert werden kann (siehe auch unten). Jedem Antrag ist eine unterschriebene Verpflichtungserklärung anzuschließen. Die Anträge sind an die zuständige Förderstelle zu richten.
Die Entgegennahme eines Förderungsantrages stellt keine automatische Förderzusage dar und bringt somit keinen Anspruch auf eine Förderung mit sich. Es liegt also das Risiko beim Förderungswerber, wenn vor Zustellung der Förderzusage mit der Projektumsetzung begonnen wird.
Eine allfällige Förderzusage kann erst bei Erfüllung aller erforderlichen Fördervoraussetzungen erfolgen.
Code | Maßnahme | Zuständige Förderstelle |
|---|---|---|
111 | Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen einschließlich der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren,, für Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind | |
112 | Niederlassung von Junglandwirten | |
121 | Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe | |
122 | Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder | |
123 | Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse | Landwirtschaftliche Erzeugnisse: Landwirtschaftliche Erzeugnisse-Kooperationen: Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3) Forstwirtschaftliche Erzeugnisse: |
124 | Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie im Forstsektor | Land- und Ernährungswirtschaft: Forstwirtschaft: |
125 | Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft | Forstmaßnahmen: Abteilung Forstwirtschaft (LF4) Wasserbauliche Maßnehmen: Abteilung Wasserbau
|
132 | Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen | |
133 | Informations- und Absatzförderungsmassnahmen für Lebensmittelqualitäts-regelungen durch Erzeugergemeinschaften | |
211 | Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten | |
212 | Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind | |
213 | Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der RL 2000/60/EG | Abteilung Naturschutz (RU5) |
214 | Agrarumweltmassnahmen (ÖPUL) | |
215 | Tierschutzmassnahmen | |
221 | Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen |
Abteilung Forstwirtschaft (LF4)
|
225 | Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen | |
226 | Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen | |
311 | Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten | |
312 | Unterstützung und Entwicklung von Kleinstunternehmen | BMLFUW (bei bundesländerübergreifenden Vorhaben) |
313 | Förderung des Fremdenverkehrs und Förderung des Fremdenverkehrs in Zusammenhang mit Forstwirtschaft | Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3) - agrarischer Bereich Abteilung Forstwirtschaft (LF4) - forstlicher Bereich Eco Plus - Tourismus allgemein Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, BMWA |
321 | Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung | Landwirtschaftlicher Wegebau: KPC - Kommunalkredit Public Consulting |
322 | Dorferneuerung und -entwicklung - Bereich Dorfentwicklung | Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik (RU2) - Landesgeschäftsstelle für Dorferneuerung |
323 | Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes - Kulturlandschaft, Landschaftsgestaltung und Landschaftsentwicklung | Abteilung Forstwirtschaft (LF4) Abteilung Naturschutz (RU5) |
331 | Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für die Wirtschaftsakteure in den unter den Schwerpunkt 3 fallenden Bereichen - Bereiche Diversifizierung und Naturschutz | |
341a | Lernende Regionen | |
341b | Kommunale Standortentwicklung |
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderungen (LF3)
Dipl.-Ing. Gottfried Angerler E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12990, Fax: 02742/9005-13535
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12
Ansprechpartner
zum Thema Ländliche Entwicklung 2007-2013 in der Abteilung Landwirtschaftsförderung:
Dipl. Ing. Eva Eichinger, DW 12982
Mag. Eleonora Pretscher, DW 13558
Michael Fuchs, DW 13581