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Ländliche Entwicklung


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Ländliche Entwicklung
in Niederösterreich

Programm ländliche Entwicklung 2007-2013

"...im ländlichen Raum..."
© Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)

Das Programm ländliche Entwicklung

ist D A S Programm zur Verbesserung

der Wettbewerbsfähigkeit in der

Land- und Forstwirtschaft, der Verbesserung

der Umwelt und Landschaft und der

Steigerung der Lebensqualität im

ländlichen Raum





Rechtliche Grundlagen

Die Verordnung 1698/2005 des Europäischen Rates regelt die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in der Periode 2007 - 2013.

Auf Basis dieser Verordnung sowie der Europäischen Strategischen Leitlinien für die Ländliche Entwicklung und des Österreichischen Strategieplans für die Ländliche Entwicklung wurde das Österreichische Programm für die Ländliche Entwicklung 2007 - 2013 erarbeitet und im Herbst 2006 bei der EU-Kommission eingereicht. Am 25. Oktober 2007 wurde das Österreichische Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums LE 07-13 von der Europäischen Kommission genehmigt.

Für die Umsetzung des Programmes wurden von der EU-Kommission die Durchführungsverordnung 1974/2006 zur RatsvO 1698/2005 sowie die KontrollVO 1975/2006 erlassen. Beide enthalten wichtige Bestimmungen für die Förderabwicklung des Programmes ländliche Entwicklung.

Auf Basis des genehmigten Programms wurden Sonderrichtlinien und (Landes)RL zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen (siehe unten) im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2007-2013 "sonstige Maßnahmen" erstellt.

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Schwerpunkte und angebotene Maßnahmen

Schwerpunkt 1

Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft:

  • Berufsbildung und Informationsmaßnahmen,
  • Niederlassung von Junglandwirten
  • Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
  • Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder
  • Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlicher Primärerzeugung
  • Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft, sowie im Forstsektor
  • Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur zur Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft
  • Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen
  • Informations- und Absatzförderung 

Schwerpunkt 2:

Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt und der Landschaft

  • Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten
  • Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind
  • Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 (landwirtschaftliche Flächen)
  • Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen
  • Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen
  • Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 (bewaldete Flächen)
  • Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen
  • Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potentials und Einführung vorbeugender Aktionen

Schwerpunkt 3:

Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft 

  • Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Förderung von Unternehmensgründung und -entwicklung
  • Förderung des Fremdenverkehrs
  • Dienstleistungseinrichtung zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung
  • Dorferneuerung und - entwicklung
  • Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
  • Ausbildung und Information
  • Kompetenzentwicklung, Förderveranstalungen und - durchführung (lernende Regionen, lokale Agenda 21)

Schwerpunkt 4:

Umsetzung des LEADER-Konzeptes sowie LEADER - Projekte

  • Umsetzung der lokalen Leader- Entwicklungs-Strategie
  • Umsetzung von Kooperationsprojekten
  • LAG-Management

Details und weitere Informationen zu den Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Österreichischen Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums LE 07-13.

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Antragstellung

Für die Beantragung einer Förderung ist das maßnahmenspezifische Antragsformular zu verwenden, das bei der jeweilig zuständigen Förderstelle angefordert werden kann (siehe auch unten). Jedem Antrag ist eine unterschriebene Verpflichtungserklärung anzuschließen. Die Anträge sind an die zuständige Förderstelle zu richten.

Die Entgegennahme eines Förderungsantrages stellt keine automatische Förderzusage dar und bringt somit keinen Anspruch auf eine Förderung mit sich. Es liegt also das Risiko beim Förderungswerber, wenn vor Zustellung der Förderzusage mit der Projektumsetzung begonnen wird.

Eine allfällige Förderzusage kann erst bei Erfüllung aller erforderlichen Fördervoraussetzungen erfolgen.

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Code

Maßnahme

Zuständige Förderstelle

111

Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen einschließlich der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren,, für Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind

Abteilung Landwirtschaftliche Bildung (LF2)

112

Niederlassung von Junglandwirten

Landwirtschaftskammer NÖ

121

Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe

Landwirtschaftskammer NÖ

122

Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder

Landwirtschaftskammer NÖ
ERP-Fonds

123

Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse

Landwirtschaftliche Erzeugnisse:
ERP-Fonds

Landwirtschaftliche Erzeugnisse-Kooperationen: Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)

Forstwirtschaftliche Erzeugnisse: 
Abteilung Forstwirtschaft  (LF4)

ERP-Fonds

124

Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie im Forstsektor

Land- und Ernährungswirtschaft:
BMLFUW

Forstwirtschaft:
Abteilung Forstwirtschaft (LF4)

125

Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft

Forstmaßnahmen: Abteilung Forstwirtschaft (LF4)

Wasserbauliche Maßnehmen: Abteilung Wasserbau

 

 132

Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen

AMA

133

Informations- und Absatzförderungsmassnahmen für Lebensmittelqualitäts-regelungen durch Erzeugergemeinschaften

 AMA

211

Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten

AMA

212

 Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind

 AMA

213 

Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der RL 2000/60/EG 

Abteilung Naturschutz (RU5)

214

Agrarumweltmassnahmen (ÖPUL)

AMA

215

Tierschutzmassnahmen

AMA

221

Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen

 

Abteilung Forstwirtschaft (LF4)

 

225

Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen

Abteilung Forstwirtschaft (LF4)

226

Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen

Abteilung Forstwirtschaft (LF4)

311

Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten

Abteilung Landwirtschaftsförderu(ng LF3)

Abteilung Energiewesen und Strahlenschutz (WST6)

312

Unterstützung und Entwicklung von Kleinstunternehmen

 Wirtschaftskammer NÖ

BMLFUW (bei bundesländerübergreifenden Vorhaben)

313

Förderung des Fremdenverkehrs und Förderung des Fremdenverkehrs in Zusammenhang mit Forstwirtschaft

Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3) - agrarischer Bereich

Abteilung Forstwirtschaft (LF4) - forstlicher Bereich

Eco Plus - Tourismus allgemein

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, BMWA

321

Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

Landwirtschaftlicher Wegebau:
Abteilung Güterwege (ST8)

KPC - Kommunalkredit Public Consulting

322

Dorferneuerung und -entwicklung - Bereich Dorfentwicklung

Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik (RU2) - Landesgeschäftsstelle für Dorferneuerung

323

Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes - Kulturlandschaft, Landschaftsgestaltung und Landschaftsentwicklung

Abteilung Forstwirtschaft (LF4)

Abteilung Naturschutz (RU5)

Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)

NÖ Agrarbezirksbehörde

331

Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für die Wirtschaftsakteure in den unter den Schwerpunkt 3 fallenden Bereichen - Bereiche Diversifizierung und Naturschutz

Abteilung Landwirtschaftliche Bildung (LF2)

 341a

 Lernende Regionen

Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)

 341b

Kommunale Standortentwicklung 

BMLFUW




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für allgemeine Informationen zum Programm Ländliche Entwicklung 2007-2013

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderungen (LF3)


Dipl.-Ing. Gottfried Angerler E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12990, Fax: 02742/9005-13535

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

Ansprechpartner
zum Thema Ländliche Entwicklung 2007-2013 in der Abteilung Landwirtschaftsförderung:

Dipl. Ing. Eva Eichinger, DW 12982

Mag. Eleonora Pretscher, DW 13558

Michael Fuchs, DW 13581




Letzte Änderung dieser Seite: 02.04.2012