LERNENDE REGIONEN
ACHTUNG - WICHTIGE INFORMATION
Da die in der Finanztabelle vorgesehenen Mittel für diese Maßnahme ausgeschöpft sind, können ab sofort keine neuen Förderanträge mehr entgegen genommen werden.
Die Förderung „Lernende Regionen" ist eine Maßnahme des österreichischen Programms Ländliche Entwicklung 07 bis 13.
Ziel und Gegenstand der Maßnahme
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Erarbeitung und Umsetzung regionaler Lernstrategien zur Stärkung des Lebenslangen Lernens und zum Aufbau eines regionalen Wissensmanagements beizutragen. Dies ist ein Baustein für die Zukunftssicherung des ländlichen Raums.
Durch die Maßnahme „Lernende Region" wird das Thema „Lebenslanges Lernen", das eine Strategie der EU ist, im Rahmen des Programms LE 07 bis 13 unterstützt.
- Folgende Umsetzungsschritte und Fördergegenstände sind vorgesehen:
- Erstellung einer Lernstrategie aufbauend auf den Aktionsfeldern der lokalen Entwicklungsstrategien.
- Öffentlichkeitsarbeit für das Thema „Lebenslanges Lernen"
- Allfällige Pilotprojekte, soweit sie inhaltlich nicht durch die LEADER- und LE- Qualifizierungsmaßnahmen bzw. Bildungsangebote außerhalb LE abgedeckt werden können.
- Evaluierung der Strategie.
Ein laufendes Management für die lernende Region wird nicht angeboten.
FörderungswerberIn
- LAGs (für die Strategieentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit, Evaluierung und Umsetzung)
- Juristische Personen und Personenvereinigungen (für Pilotprojekte)
Förderungsvoraussetzung
Die Förderungsvoraussetzungen der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 - 2013 „sonstige Maßnahmen" müssen erfüllt werden.
Antragsstellung, Abwicklung und Ausmaß
In NÖ wird die Maßnahme nur im Rahmen von LEADER über die LEADER-Regionen umgesetzt. Der vollständig ausgefüllte Förderungsantrag samt Verpflichtungserklärung, ist beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten durch bzw. über die LEADER-Regionen einzureichen.
Die Verpflichtungserklärung bildet einen integrierten Bestandteil des Förderantrages. Nach Vorlage der Originalrechnungsbelege (Zahlungsantrag) und Prüfung durch die Abt. Landwirtschaftsförderung erfolgt die Auszahlung durch die AMA.
Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Abt. Landwirtschaftsförderung.
Ausmaß der Förderung: 80%
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF 3
Frau Dipl. Ing. Eva Eichinger E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12982, Fax: 02742/9005-13535
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12