Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
ACHTUNG - WICHTIGE INFORMATION
Da die in der Finanztabelle vorgesehenen Mittel für diese Maßnahme ausgeschöpft sind, können ab sofort keine neuen Förderanträge mehr entgegen genommen werden.
Die Förderung Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist eine Maßnahme des österreichischen Programms Ländliche Entwicklung 2007 bis 2013.
Ziel und Gegenstand der Maßnahme
Ziel der Maßnahme ist die Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen. Es soll außerlandwirtschaftliches Einkommens durch die Entfaltung wirtschaftlicher Tätigkeiten unter Heranziehung landwirtschaftlicher Produktionsfaktoren erwirtschaftet werden.
Im Rahmen dieser Maßnahme förderbar sind:
- Investitionen im Bereich des landwirtschaftlichen Tourismus und der Bewirtung
- Verbesserung der Be- und Verabeitung und Vermarktung von Produkten, soweit es sich um nicht landwirtschaftliche Produkte im Sinne des Anhanges I des EU Vertrages handelt
- Investitionen zur Erbringung von Dienstleistungen im kommunalen, sozialen und sonstigen Bereichen
- Investitionen zur Ausübung von traditionellen Handwerkstätigkeiten
- Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen hinsichtlich der Entwicklung von Diversifizierungsmöglichkeiten des landwirtschaftlichen Betriebs
Fördervoraussetzungen
- Vorlage eines Diversifizierungskonzeptes
- Keine Ersatzinvestitionen.
- Bezug zum landwirtschaftlichen Betrieb durch Heranziehen von land- und forstwirtschaftlichen Produktionsfaktoren muss gegeben sein.
- Entsprechende Ausbildung bei speziellen Dienstleistungen.
- Bauliche Maßnahmen müssen die baubehördlichen Vorschriften erfüllen.
- Mindestkosten für Investitionsprojekt € 10.000,--; für Beratungsprojekt € 2.000,--
- Alle Förderungsvoraussetzungen der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 - 2013 „sonstige Maßnahmen" müssen erfüllt werden.
Förderwerber
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und Mitglieder des Haushaltes land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
- Zusammenschlüsse von Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und Mitglieder des Haushaltes land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
Art und Ausmaß der Förderung
Bei der Förderung können Zuschüsse zu den Investitionen und allfällige Zuschüsse zum Personalaufwand (nur in Ausnahmefällen) ) in der Startphase als de-minimis Förderung gewährt werden. Die Förderung beträgt bis zu 40%, in der Regel werden aber 20 % bis 23% bei LEADER-Projekten gewährt.
Sachkosten für Beratungsdienstleistungen und Absatzförderungsmaßnahmen für Produkte (keine Werbung) werden nach der Gruppenfreistellungsverordnung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Höhe von bis zu 40% gewährt.
Antragsstellung und Abwicklung
Für die Beratung und zur Hilfestellung für die Antragstellung stehen in den Regionen die Regionalmanagements bzw. das Agrarmanagement zur Verfügung.
Projekte in den LEADER-Regionen müssen der lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen und daher im Wege der LAG (Lokale-Aktions-Gruppe) eingereicht.
Der vollständig ausgefüllte Förderungsantrag samt Verpflichtungserklärung, ist beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, in einer LEADER Region über die entsprechende (LAG), einzureichen. Die Verpflichtungserklärung bildet einen integrierten Bestandteil des Förderantrages. Nach Vorlage der Originalrechnungsbelege (Zahlungsantrag) und Prüfung durch die Abt. Landwirtschaftsförderung erfolgt die Auszahlung durch die AMA.
Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Abteilung Landwirtschaftsförderung.
Dem Förderantrag ist unbedingt eine Verpflichtungserklärung anzuschließen.
Verordnung "De-minimis"-Beihilfen (pdf, 68.7 KB)
Gruppenfreistellungsverordnung (pdf, 135.5 KB)
Sonderrichtlinie Sonstige Maßnahmen (pdf, 650.5 KB)
SRL-Leader_iV/12 (pdf, 322.5 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF 3
Dipl. Ing. Gottfried Angerler E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12990, Fax: 02742/9005-13535
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12