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Ländliche Entwicklung


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Ländliche Entwicklung
in Niederösterreich

Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten

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Gebiet - Ziele - Antrag 1
Weiterführende Informationen 2

Gebiet - Ziele - Antrag

Das Gebiet

In Niederösterreich liegen von den ca. 46.000 landwirtschaftlichen Betrieben fast 20.000 in benachteiligten Gebieten, davon 16.000 Betriebe in Berggebieten (34,5 %). Die Bewirtschaftung der Betriebe ist in diesen Gebieten aufgrund verschiedener naturbedingter Nachteile erschwert.  Als Ausgleich für die zusätzlichen Kosten und der Einkommensverluste werden Ausgleichszahlungen gezahlt. Die Finanzierung erfolgt durch die EU, Bund und Länder.


benachteiligte Gebiete
© LKNÖ

Ziele

Diese Ausgleichszahlungen in Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten tragen insbesondere zu folgenden Zielen bei:

  • Aufrechterhaltung der Besiedelung in Berggebieten mit naturbedingten Nachteilen sowie in anderen Gebieten mit Benachteiligungen und dadurch Erhalt einer lebensfähigen Gemeinschaft und Funktionsvielfalt im ländlichen Raum,
  • Nachhaltige Pflege der Kulturlandschaft durch Förderung der Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung trotz erschwerter Bewirtschaftungsbedingungen, Vermeidung der Folgen abnehmender Bewirtschaftung (z. B. Erosion, Verwaldung, Verlust der Artenvielvalt) in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten,
  • Anerkennung der im öffentlichen Interesse erbrachten Leistungen der Betriebe im Be­nachteiligten Gebiet für ihren Beitrag insbesondere zu Erhalt und Pflege der Infrastruktur, zum Schutz vor Naturgefahren und zur Schaffung von Grundlagen für Erholung und Tourismus sowie die Erhaltung des ländlichen Kulturerbes.

Die Betriebe werden anhand eines einzelbetrieblichen Bewertungssystems (Berghöfekataster-Punkte) kategorisiert. Als Basis werden Bewirtschaftungserschwernisse herangezogen, die sowohl einzelbetriebliche als auch gebietstypische Benachteiligungen beinhalten.


Antrag

Die Förderungsmaßnahme ist im Rahmen des "Mehrfachantrages" über die örtlich zuständige Bezirksbauernkammer zu beantragen und wird über die AMA abgewickelt.





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderungen (LF3)


Dipl.-Ing. Veronika Müller-Reinwein, E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13604, Fax: 02742/9005-13535

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 21.09.2007