Der Waldentwicklungsplan
Der Waldentwicklungsplan (WEP) ersteckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und setzt sich aus Teilplänen, die von den Forstabteilungen der Ämter der Landesregierungen bezirksweise erstellt und alle 10 Jahre aktualisiert werden, zusammen.
Der WEP ist eine flächendeckende Kartierung der im Forstgesetz definierten Waldwirkungen. Die Nutz -, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung werden für jede Teilfläche nach einer dreistufigen Skala bewertet, wobei die höchste Wertigkeit mit der Wertkennziffer 3 ausgewiesen wird. Wenn eine andere als die Nutzwirkung die Kennziffer 3 besitzt, wird sie zur Leitwirkung in der jeweiligen Teilfläche. Diese Leitwirkungen werden auf der Österreichkarte im Massstab 1:50.000 (ÖK50) farblich dargestellt. Der WEP ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente für die Forstbehörden und wird bei allen forstlichen Verfahren als Grundlage beigezogen.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Forstwirtschaft (LF4)
Dipl.-Ing. Gernot Kuran, E-Mail: post.lf4@noel.gv.at
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