Landschaftsgestaltende Maßnahmen
Förderungsgrundlagen
Das Land Niederösterreich fördert im Rahmen von Bodenreformverfahren die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen und Anlagen. Ziel ist eine ausreichende Ausstattung der Landschaft mit naturnahen Strukturen, um eine nachhaltige und umweltverträgliche Bewirtschaftung zu gewährleisten.
Die Finanzierung erfolgt durch Geldmittel des Landes Niederösterreich, sowie im Rahmen der Ländlichen Entwicklung (Maßnahme 323c "Erhalung und Verbesserung des ländlichen Erbes - Kulturlandschaft, Landschaftsgestaltung und Landschaftsentwicklung") kofinanziert mit ca. 49% EU-Miiteln (Programm ländliche Entwicklung).
Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die NÖ Agrarbezirksbehörde nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Förderinhalte
Was kann gefördert werden?
- Die Bereitstellung von Grundflächen für die Errichtung bzw. Sicherstellung von gemeinsamen Grünanlagen (z.B. Hecken, Baumreihen, Rainen, Obstwiesen, Feldgehölzen, Feuchtflächen).
- Maßnahmen zur Gestaltung der Grünanlagen (Bepflanzungen, Begrünungen, Heckenverpflanzungen).
- Abschlagszahlungen bei Nutzungsverzicht (z.B. Verzicht auf Holznutzung)
Zur Förderung der Errichtung von Bodenschutzanlagen (maschinelle gepflanzte Hecken) siehe auch: Bodenschutz-Windschutzanlagen
Wer kann gefördert werden?
- Zusammenlegungsgemeinschaften
- Flurbereinigungsgemeinschaften
- Erhaltungsgemeinschaften
- Agrargemeinschaften
- Grundeigentümer (bei Verfahren ohne Gemeinschaft)
Ausmaß der Förderung
- Grundbereitstellung: Die Förderhöhe wird für jeden Förderfall gesondert ermittelt und richtet sich nach der erzielten naturräumlichen Ausstattung im Projektsgebiet nach der Durchführung des Verfahrens.
- Gestaltungen: Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den nachgewiesenen und anrechenbaren Kosten (Pflanzmaterial, Arbeitsleistungen, Maschinenkosten).
- Abschlagszahlung: Bis zu 100% des geschätzen Wertes.
Ablauf und Antragstellung
Die Abwicklung der Antragsstellung mit den jeweils erforderlichen Antragsformularen und Verpflichtungserklärungen wird von Mitarbeitern der NÖ Agrarbezirksbehörde vorbereitet und begleitet (Antragsformular, Verpflichtungserklärung).
Bei der Grundbereitstellung und Abschlagszahlung ist das der/die für das Verfahren zuständige Ökologe/in, bei der Gestaltungsförderung der zuständige Sachbearbeiter der Bodenschutzfachabteilung.
Nach der Bewilligung des Förderantrages und erfolgter Umsetzung (Kennzeichnung und Bereitstellung der Flächen in der Natur bei Grundbereitstellung; Durchführung der Arbeiten bei Gestaltungsprojekten; Verzichtserklärung und Gutachten bei Abschlagszahlung) erhält der Förderwerber den Förderbetrag auf einmal oder in Teilbeträgen auf sein Konto überwiesen.
Die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel wird durch Kontrollorgane des Landes und der AMA überprüft.
Antrag Landschaftsgestaltung (PDF-Datei, 278kb)
Bitte legen Sie dem Antrag auch eine Verpflichtungserklärung (PDF-Datei, 25kb) bei.
Adressen der NÖ Agrarbezirksbehörde
Hier kommen Sie zu den Adressen der NÖ Agrarbezirksbehörde
NÖ Agrarbezirksbehörde
Dr. Johannes Wirth E-Mail: post.abbhl@noel.gv.at
Tel: 02952/5401-18245, Fax: 02952/5401-18200
2020 Hollabrunn, Pfarrgasse 24

