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Agrarstruktur & Bodenreform
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Agrarstruktur & Bodenreform 
in Niederösterreich 
Landschaftsaufnahme mit Weingärten

Güterweggemeinschaften (GWG)

Voraussetzungen für eine Güterweggemeinschaft

• mindestens 3 Grundeigentümer, die sich einigen, gemeinsam eine Bringungsanlage zu errichten bzw. zu erhalten

• die Anlage dient vorwiegend der Bringung land- oder forstwirtschaftlicher Erzeugnisse oder der für die Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke erforderlichen Personen und Sachen

• die Trasse liegt auf Eigengrund oder alle betroffenen Grundeigentümer haben einem Wegerecht über fremdem Grund zugestimmt

  

Eine Güterweggemeinschaft

• ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts

• handelt auf der Grundlage von Satzungen

• wird durch Beiträge der Mitglieder finanziert nach einem Aufteilungsschlüssel, der in den Satzungen geregelt ist.

Der Zusammenschluss erfolgt durch die NÖ Agrarbezirksbehörde auf Antrag.

 

Ein Formular zur Errichtung und zum Umbau von Güterwegen können SIe hier herunterladen.

Rechtsgrundlage ist das NÖ Güter-und Seilwege-Landesgesetz.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

NÖ Agrarbezirksbehörde

Dr. Adelheid Schmidt E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16125, Fax: 02742/9005-16099

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 25.11.2010