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Agrarstruktur & Bodenreform


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Agrarstruktur & Bodenreform
in Niederösterreich

Flurplanungen

Die Flurplanung dient Gemeinden oder anderen interessierten Personengruppen als Entscheidungshilfe für die Einleitung eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens.

Darüber hinaus kann auch der vielfach gewünschte Ausbau von Güterwegen und Wasserrückhaltemaßnahmen so sinnvoll erfolgen: Richtet er sich nach der Flurplanung, kann er ein später nachfolgendes Agrarverfahren nicht behindern.

Die Auftraggeber bekommen als Ergebnis einen Flurplan (etwa mit Luftbildern, Wegenetzvorschlägen, Kostenplänen), der ihnen die Entscheidung "Zusammenlegungs-/Flurbereinigungsverfahren - ja oder nein?" erleichtert.

Wenn Sie uns den Auftrag zu einer Flurplanung erteilen, müssen wir Ihnen einen Kostenbeitrag verrechnen, der für den Sachaufwand verwendet wird und sich nach der Größe des Planungsbebietes und der Landschaftsbeschaffenheit richtet (derzeit € 360.- bis € 1.440.- pro 100 Hektar) 

 




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

NÖ Agrarbezirksbehörde

Dipl. Ing. Raimund Putre E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/12977, Fax: 02742/9005/16099

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 04.03.2010