Flurplanungen
Die Flurplanung dient Gemeinden oder anderen interessierten Personengruppen als Entscheidungshilfe für die Einleitung eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens.
Darüber hinaus kann auch der vielfach gewünschte Ausbau von Güterwegen und Wasserrückhaltemaßnahmen so sinnvoll erfolgen: Richtet er sich nach der Flurplanung, kann er ein später nachfolgendes Agrarverfahren nicht behindern.
Die Auftraggeber bekommen als Ergebnis einen Flurplan (etwa mit Luftbildern, Wegenetzvorschlägen, Kostenplänen), der ihnen die Entscheidung "Zusammenlegungs-/Flurbereinigungsverfahren - ja oder nein?" erleichtert.
Wenn Sie uns den Auftrag zu einer Flurplanung erteilen, müssen wir Ihnen einen Kostenbeitrag verrechnen, der für den Sachaufwand verwendet wird und sich nach der Größe des Planungsbebietes und der Landschaftsbeschaffenheit richtet (derzeit € 360.- bis € 1.440.- pro 100 Hektar)
Adressen der NÖ Agrarbezirksbehörde
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NÖ Agrarbezirksbehörde
Dipl. Ing. Raimund Putre E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/12977, Fax: 02742/9005/16099
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

