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Agrarstruktur & Bodenreform


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Agrarstruktur & Bodenreform
in Niederösterreich

Alm- und Weidewirtschaft

In Niederösterreich sind ca. 380 Almen und Weiden mit rund 13.880 ha im Alm- und Weidebuch bzw. im Almkataster eingetragen. Dies entspricht einem Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche von 1,4 %.


Besitzstruktur

Kreisdiagramm, das folgende Besitzstruktur zeigt: 33% in Eigenbesitz, 18% Bundesforste, 16% Agrargemeinschaften, 15% Weidegemeinschaften und 18% Gemeinden und Kirche

1994 wurden auf diese Flächen ca. 10500 Kalbinnen und Ochsen aufgetrieben. Zwei Almen werden in Niederösterreich als Melkalm geführt. Außerdem nimmt die Zahl der Mutterkuhalmen in der letzten Zeit ständig zu.Die wichtigsten Almgebiete in Niederösterreich sind im Südosten die Wechsel- / Schneebergregion bis Gippel und Göller und im Westen der Bereich Dürnstein - Hochkar - Königsberg.


Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für das NÖ Alminspektorates bilden:

  • Gesetz zur Erhaltung der Weidewirtschaft in NÖ
  • Wald- und Weideservituten-Landesgesetz
  • Flurverfassungs-Landesgesetz 

Sie regeln:

  • Erstellung von Weidewirtschaftsplänen
  • Schlichtung von Streitigkeiten
  • Ausverhandeln von Pachtverträgen

Das Alm- und Weidebuch

Das Alm- und Weidebuch liegt bei der NÖ Agrarbezirksbehörde auf und ist eine Auflistung aller Almen und deren Grundstücke, bei denen Weiderechte im Grundbuch eingetragen sind. Das Weiderecht kann im Grundbuch entweder im A2-Blatt (Rechte) oder im C-Blatt (Last) eingetragen sein. Mit dieser Grundbuchseintragung besteht somit ein Belastungs- und Veräußerungsverbot für das jeweilige Grundstück. Jede grundbücherliche Veränderung dieser Grundstücke kann somit nur mit Zustimmung der NÖ Agrarbezirksbehörde erfolgen.

Weiters hat die Behörde durch Verordnung Weidewirtschaftspläne zu erstellen, wenn an einer Weide Nutzungsrechte für mehrere Weideberechtigte bestehen, oder wenn dies Art oder Umfang des Weidebetriebes erfordern (§ 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Erhaltung der Weidewirtschaft in NÖ, LGBl. 6633-0)

Ein Weidewirtschaftsplan wird erstellt zur:

  • Sicherung eines möglichst nachhaltigen Ertrages
  • Gewährleistung einer geordneten Weidewirtschaft

Die Weidewirtschaftspläne müssen in einem zeitlichen Abstand von 10 Jahren erneuert werden.

Der Alminspektor ist laut § 9 des Gesetzes zur Erhaltung der Weidewirtschaft in NÖ verpflichtet, diese Weidewirtschaftspläne zu erstellen, zu prüfen und zu erneuern.


Der Alpkataster

Almen und Weiden im Sinne des Alpkatasters sind Grünlandflächen oberhalb der Dauersiedlungsgrenze.
Dazu zählen aber auch Wiesen, Hutweiden, Grasland und Waldblößen (mit beweidbarem Wald) im Dauersiedlungsraum (etwa aufgelassene Höfe), die wegen ihrer Höhenlage und der dadurch bedingten klimatischen oder Boden- und Geländeverhältnisse landwirtschaftlich nur den Sommer über durch Viehhaltung genutzt werden, wobei ihre örtliche Lage und Entfernung von den Heimgütern eine durchgehende Weidezeit von mehreren Wochen bis Monaten notwendig machen.

Die Alpkatastereintragung ist die Voraussetzung für die Erhaltung der "Alpungs- und Behirtungsprämie" im Rahmen von: AMA (Agrarmarkt Austria) ÖPUL


Alm- und Weideland NÖ

Das Projekt "Alm- und Weideland NÖ" ist ein Projekt im Rahmen des "Österreichischen Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raums".

Projektziel:

Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft und der regionalen Eigenart mit Hilfe der Alm- und Weidewirtschaft. Hilfestellung bei der Bildung von Gemeinschaftsweiden.

Projektmaßnahmen:

  • Erhaltung von Almen und Weiden durch Wiederherstellung der maschinellen Pflegbarkeit
  • Trennung von Wald und Weide durch Abzäunung von Wirtschaftswald gegen Weide bzw. Ersatz im Wald verlorener Futterflächen durch Rodung und Kultivierung zu Reinweide für vorrangiges Grünland
  • Anlage bzw. Ausgestaltung von Landschaftselementen wie Waldmäntel, Hecken, Gehölzinseln, Streuobstbestände, Solitärbäume usw.
  • Ökologisierungskonzepte im vorrangigen Grünland mit umweltschonenden Wirtschaftsweisen für gesunde Böden, Pflanzen- und Tierbestände

Förderungen:

Gefördert werden Investitions-, Organisations- und Planungskosten der oben angeführten Maßnahmen. Die Förderhöhe beträgt für Planungs- und Organisationskosten bis zu 70% und für Investitionskosten bis zu 50%. Es werden nur Nettokosten gefördert. Höchstens 30% der Gesamtinvestitionssumme dürfen als Eigenleistung gefördert werden.


Der NÖ ALManach

110 ausgewählte Almen und Wanderrouten können im NÖ ALManach, einer Publikation des NÖ Alm- und Weidewirtschaftsvereines, nachgelesen werden. Die Almen sind in vier Almregionen unterteilt. So können Sie die Wanderrouten bequem finden, die entweder in Ihrer Nähe liegen oder die Sie besonders interessieren. In der beigelegten Übersichtskarte sind alle beschriebenen Almen eingezeichnet.

Der NÖ ALManach kann beim NÖ Alm- und Weidewirtschaftsverein, Wienerstraße 64, 3100 St. Pölten, bestellt werden. Eine Online-Bestellung können Sie dort durchführen.

Nachfolgend können Sie sich eine Pdf-Datei herunterladen, um einen kleinen Vorgeschmack zu bekommen.


Beispiel anhand der Kranichberger Schwaig (PDF-Datei, 1051kb)

Weitere Auskünfte zum Thema Alm- und Weidewirtschaft geben wir selbstverständlich auch gern persönlich oder am Telefon:

  • Dipl. Ing. Kurt Kreitner, ABB Baden, Tel: 02742/9005-11558
  • Ing. Franz Fischlmair, ABB St. Pölten, Tel: 02742/9005-16092



WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

NÖ Agrarbezirksbehörde

Dipl. Ing. Kurt Kreitner E-Mail: post.abbbn@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11558, Fax: 02742/9005-11500

2500 Baden, Schwartzstraße 50

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 04.03.2010