NÖ Verbände mit besonderer Aufgabenstellung im Sport

Professionelle Interessensvertretung von SportlerInnen mit körperlichen Beeinträchtigungen bzw. Sinnesbeeinträchtigungen gewährleisten und deren Weg zu internationalen Höchstleistungen individuell unterstützen.

Gegenstand der Förderung ist einerseits die anteilige Unterstützung der Aufwendungen des Fördernehmers für die Erfüllung der Grundaufgaben im Verbandsbetrieb und die Gewährleistung eines regelmäßigen Trainingsbetriebes für Leistungs- und SpitzensportlerInnen (Grund- und Maßnahmenförderung) und andererseits die anteilige Unterstützung der individuellen Aufwendungen der Leistungs- und SpitzensportlerInnen des Verbandes im Zuge der Vorbereitung für internationale Sportgroßveranstaltungen (Projektförderung).

Antragsberechtigt sind NÖ Verbände mit besonderer Aufgabenstellung im Sport, die zum Zeitpunkt des Förderantrages 

  • Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen bzw. Sinnesbeeinträchtigungen vertreten,
  • eine gültige Eintragung im Vereinsregister vorweisen können und
  • vom NÖ Landessportrat anerkannt und (außer-)ordentliches Mitglied des NÖ Sportfachrates sind.

Das Förderausmaß der Grund- und Maßnahmenförderung wird auf Basis folgender Kriterien berechnet: 

  • Vereinsanzahl
  • Koordination
  • Verbandspersonal
  • Betreuung
  • Verbandsmanagement   

Das Förderausmaß der Projektförderung ist abhängig von der Anzahl an Leistungs- und SpitzensportlerInnen und berücksichtigt deren Kadereinstufung, sportliche Erfolge und individuellen Förderbedarf.

  • Der Verband hat sicherzustellen, dass im Zuge der Maßnahmen und Projekte bei geförderten AthletInnen die sportmedizinische Wettkampftauglichkeit vorliegt.
  • Für den Fall, dass ein/eine im Rahmen der Projektförderung geförderter AthletIn während des Förderzeitraumes eines Dopingvergehens beschuldigt wird, werden sämtliche Fördermittel bis zur rechtskräftigen Beendigung des Dopingverfahrens nicht ausbezahlt. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung erlischt der Anspruch auf die zugesicherte Förderung und die Förderstelle kann den Fördernehmer zur teilweisen oder gänzlichen Rückerstattung einer bereits ausbezahlten Förderung verpflichten.
  • In der Projektförderung unterstützte AthletInnen verpflichten sich für den Zeitraum bis zu den kommenden Sportgroßveranstaltungen (Paralympics, Deaflympics) in ihrer Sportart ausschließlich für den antragstellenden NÖ Verband bei Wettkämpfen teilzunehmen.
  • Zur Beurteilung des Sammelantrages ist seitens des NÖ Verbandes je SportlerIn eine schriftliche Stellungnahme zum Entwicklungspotential einzubringen.
  • Der/die FördernehmerIn verpflichtet sich bei der Öffentlichkeitsarbeit des Fördergebers mitzuwirken.  

Die Antragstellung für die Grund- und Maßnahmenförderung hat bis spätestens drei Monate nach Beginn des Geschäftsjahres des Verbandes (= Förderzeitraum) zu erfolgen. Zu spät eingebrachte Anträge können bei der Berechnung des Förderausmaßes aliquot um den Zeitraum der verspäteten Antragstellung gekürzt werden.

Die Antragstellung für die Projektförderung hat spätestens zu Beginn des Förderzeitraumes – für Sommersportler bis spätestens 31.12. bzw. für Wintersportler bis 30.06. – zu erfolgen. Zu spät eingebrachte Anträge können bei der Berechnung des Förderausmaßes aliquot um den Zeitraum der verspäteten Antragstellung gekürzt werden.

Der Antrag auf Grund- und Maßnahmenförderung ist bei der Förderstelle elektronisch einzubringen und hat jedenfalls zu enthalten:

  • Antragsformular „Grund- und Maßnahmenförderung“
  • Beilage „Vereinsliste“
  • Beilage „Qualitätsmerkmale Verbandsmanagement“
  • Angaben zum Beschäftigungsausmaß des im geplanten Förderzeitraum angestellten Verbandspersonals (Dienstverträge)
  • Beschreibung zu den im laufenden Geschäftsjahr geplanten Maßnahmen (insb. betreffend Trainingsbetrieb) inkl. Planbudget

Der Antrag auf Projektförderung ist bei der Förderstelle elektronisch einzubringen und hat jedenfalls zu enthalten:

  • Antragsformular „Förderung NÖ Verbände mit besonderer Aufgabenstellung im Sport – Projektförderung“
  • Ausgefüllte Anträge der förderwürdigen Athlet*innen
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Ihr Kontakt zum Thema NÖ Sportförderungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sport
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten Email: post.wst5@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 12597
Letzte Änderung dieser Seite: 6.7.2021
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