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Kunst & Kultur

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in Niederösterreich

Blasmusik - Förderung für die Errichtung oder Sanierung von Akustikmaßnahmen von Proberäumen für die Blasmusik

Förderrichtlinien und Logo



Die Blasmusik hat in Niederösterreich hohe Qualität. Um diese Qualität zu erreichen bedarf es neben dem Fleiß und der künstlerischen Leistung der MusikerInnen auch technischer Voraussetzungen. Ein wichtiges Element dazu sind akustisch geeignete Proberäume. Das Land Niederösterreich fördert die akustische Ausstattung dieser Probesäle mit folgenden Fördersätzen, wenn der vorgeschriebene Qualitätsstandard eingehalten wird:

  • € 50.000,-- mindeste lichte Raumhöhe 5m, mindeste lichte Raumgröße 100m2
  • € 21.800,-- mindeste lichte Raumhöhe 4m, mindeste lichte Raumgröße 80m2
  • € 10.000,-- wenn die mindeste lichte Raumhöhe von 4m nicht erreicht wird

Der/ Die BauträgerIn hat bereits im Planungsstadium einen staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker für Technische Physik oder ein Ingenieurbüro für Technische Physik bei zu ziehen, der/das einen akustischen Bericht über das Bauvorhaben erstellt.


NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (PDF-Datei, 126kb)
Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (PDF-Datei, 17kb)


WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Errichtung oder Sanierung von Akustikmaßnahmen von Proberäumen für die Blasmusik

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kultur und Wissenschaft


Mag.Andreas Lebschik, E-Mail: noe-regionalkultur@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12781, Fax: 02742/9005-13029

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 1

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 22.01.2009