
Förderrichtlinien und Logo der Abteilung Kunst und Kultur
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Im Rahmen der Auslandsbeziehungen des Landes Niederösterreich in Kultur und Wissenschaft sind auch Projekte und Tätigkeiten förderbar, welche außerhalb der Institutionalisierten Auslandsbeziehungen oder den interregionalen Zusammenschlüssen und Arbeitsübereinkommen mit anderen Regionen liegen.
Projektförderungen allgemeiner Art sind im Bereich Auslandskultur förderbar, wenn ein Bezug zur Arbeitsgemeinschaft Donauländer oder der Versammlung der Regionen Europas gegeben ist.
Dieser Bezug liegt im Sitz der Person oder Institution des Förderungswerbers und / oder der Ausübung der geförderten Tätigkeit innerhalb der Mitgliedsregionen der Arbeitsgemeinschaft Donauländer und / oder der Versammlung der Regionen Europas.