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Pflege

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in Niederösterreich

Antrag - NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung

  

Beschreibung:

Im NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes vergibt das Land NÖ Zuwendungen an pflegebedürftige Personen für alle seit 1. Juli 2007 legalen Betreuungsverhältnisse.

Formular:

Antragsformular (pdf, 284 KB) zum Herunterladen
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Voraussetzungen:

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:

  • Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3 oder Bezug von Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 bei nachgewiesener ärztlicher Bescheinigung des Vorliegens einer Erkrankung des demenziellen Formenkreises
  • Hauptwohnsitz der pflegebedürftigen Person in Niederösterreich
  • Vorliegen von Betreuungsverhältnissen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hausbetreuungsgesetzes
Notwendige Unterlagen:

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:

  • Nachweis über den Pflegegeldbezug der betreuten Person
  • Bei Pflegestufe 1 oder 2: eine ärztliche Bescheinigung des Vorliegens einer Erkrankung des demenziellen Formenkreises
  • Meldezettel der betreuten Person
  • Verträge im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hausbetreuungsgesetzes
  • Bestätigung der Anmeldungen der Betreuungskräfte beim Sozialversicherungsträger
  • Nachweise über Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen der pflegebedürftigen Person
Downloads:

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Zuständigkeit:Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales
3109 St. Pölten
Landhausplatz 1




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Soziales

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales


E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16341, Fax: 02742/9005-16220

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 22.12.2010