Die Pflegeaufsicht ist ein interdisziplinäres Team in der Gruppe Gesundheit und Soziales beim Amt der NÖ Landesregierung.
Schwerpunkt der Pflegeaufsicht ist die fachliche Begleitung der Heime, die sowohl routinemäßig als auch im Anlassfall erfolgt.
Es wird dabei vorwiegend auf die räumliche Ausstattung und auf die Qualität der Pflege, insbesondere die Anzahl und Ausbildung des Personals, geachtet.
Die Pflegequalität wird durch Kontakt mit den Heimbewohnern und Begutachtung der Dokumentation beurteilt.
Die Aufsicht wird so wahrgenommen, dass allfällige Mängel in möglichst kurzer Zeit unter Setzung einer angemessenen Frist behoben werden können, um den in den Heimen lebenden Menschen die ihnen zustehende Qualität in Unterbringung, Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Die Sicherung der Pflegequalität in den Krankenanstalten erfolgt in erster Linie durch die jeweiligen nach dem NÖ Krankenanstaltengesetz eingerichteten Qualitätssicherungskommissionen.
Ansprechpartner
Leitung:
Sozialmedizinische Dienste
Eva Kürzl, BSc., DGKS Qualitätsmanagerin
Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht
Tel. 02742/9005-12806
Pflegeheime:
Elfriede Gattinger, DGKS
Validationsanwender
Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht
Tel. 02742/9005-15706
Krankenanstalten:
Gabriele Novosel-Ott, MSc., DGKS
Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich
Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht
Tel. 02742/9005-15718
Niederösterreichische Pflegehotline:
Gerhard Heilig, DGKP
akadem. Leiter des Pflegedienstes
Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht
Tel. 02742/9005-16782
Ausbildungsstätten für Gesundheitsberufe:
Rosina Richter, MSc., DGKS
Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege
Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht
Tel. 02742/9005-16787
weitere Mitarbeiter:
Renate Gabler-Mostler, DGKS
akademische Pflegemanagerin
Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht
Tel. 02742/9005-16785
Maria Müllner, DPGKS
Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht
Tel. 02742/9005-16761
Katrin Baumgartner, BA, DGKS
Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht
Tel. 02742/9005-16762
Doris Bugl, DGKS Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht
Tel. 02742/9005-15734
Sekretariat/Sachbearbeiter:
Margit Novak
Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht
Tel. 02742/9005-15642
Aufgaben
- pflegerische Aufsicht über die privaten Pflegeheime
- pflegerische Aufsicht über die NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime
- Unterstützung der Bezirksverwaltungsbehörden bei der Aufsicht über Pflegeplätze und Pflegeeinheiten sowie Bewilligungsverfahren
- Unterstützung der Hauskrankenpflege-Einrichtungen bei der Aufsicht über ihre Einrichtungen
- pflegerische Aufsicht über öffentliche und private Krankenanstalten
- Befassung mit pflegerelevanten Themen, Lösung fachlicher Fragen, Sachverständigentätigkeit, Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzen etc.
Methoden zur Wahrnehmung der Pflegeaufsicht
- fachliche Beratung und Begleitung von Pflegedienstleitungen und Rechtsträgern von Heimen, Krankenanstalten, Hauskrankenpflegeeinrichtungen etc.
- Durchführung von Einschauen gemäß § 52 NÖ Sozialhilfegesetz, routinemäßig möglichst jährlich oder im Anlassfall, angekündigt oder unangekündigt
- Mitwirkung bei der sanitären Aufsicht über Krankenanstalten gemäß § 60 Kranken- und Kuranstaltengesetz
- Erlassung von Bescheiden bzw. Durchführung von Maßnahmen gemäß § 52 Abs. 3 u. 4 NÖ Sozialhilfegesetz
Expertenteam
Zur fachlichen Unterstützung ist ein Expertenteam installiert, welches in enger Zusammenarbeit mit dem Team der Pflegeaufsicht Aufgaben im Bereich der Umsetzung der Vorgaben der Pflegeaufsicht sowie der Qualitätssicherung der Pflege in den NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheimen wahrnimmt.
Betont wird die enge Zusammenarbeit mit der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft , des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds, Bereich Gesundheit und der NÖ Landeskliniken-Holding .
In besonderen Fällen können auch gerichtlich beeidete Sachverständige zur Erstellung eines Gutachtens herangezogen werden.
Behebung von Mängeln und Missständen
Wenngleich versucht wird, bei aufgezeigten Mängeln das Einvernehmen mit dem Heimbetreiber herzustellen und so eine für alle Seiten annehmbare Lösung zu finden, ist dennoch auf die Möglichkeit der bescheidmäßigen Durchsetzung des ordnungsgemäßen Zustandes sowie allenfalls einer Geldstrafe hinzuweisen.
Fachliche Begleitung
Das Team der Pflegeaufsicht versteht seine Tätigkeit als Dienstleistung für die Heime und sonstigen Einrichtungen, die Pflege anbieten, sowie als Mittel der Qualitätssicherung.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht
Eva Kürzl, DGKS / Qualitätsmanagerin, E-Mail: post.pflegeaufsicht@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12806, Fax: 02742/9005-16760
3109 St. Pölten, Haus 7, Landhausboulevard

