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Pflege 
in Niederösterreich 
Zwei Generationen geben sich die Hand

Regelwerk Normpflegeheim - Betriebliche und bauliche Standards bei NÖ Landespflegeheimen

Die Landespflegeheime des Bundeslandes Niederösterreich werden nach den neuesten betrieblichen, technischen und wirtschaftlichen Erkenntnissen errichtet.

Zur Sicherstellung von einheitlichen Standards bei Landespflegeheimen wurde das „Regelwerk Normpflegeheim" für die Abteilungen der Gruppe Gesundheit und Soziales, der Gruppe Baudirektion und der Gruppe Land- und Forstwirtschaft für verbindlich erklärt und ist in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Das "Regelwerk Normpflegeheim" dient als Grundlage für die Planung und bietet  u.a. folgende Vorteile:

  • Effiziente Projektentwicklung
  • Gleiche Voraussetzung für alle Projektbeteiligten
  • Vereinfachtes Änderungsmanagement
  • Einhaltung der Qualitätsstandards
  • Anpassungsfähigkeit auf den Versorgungsauftrag

In den folgenden zum Download zur Verfügung gestellten Dokumenten werden die funktionellen und technischen Qualitätsanforderungen beschrieben.


Das "Regelwerk Normpflegeheim" (Ausgabe Jänner 2010) besteht aus drei Teilen:

Teil A: Definitionen

Das vorliegende „Definitions- und Funktionsprogramm (Dokument A)" beschreibt differenziert die Pflegeformen, welche in den Landespflegeheimen in Niederösterreich umgesetzt werden.  Als Beilage werden die Kriterien bzw. Definitionen für Demenz, die Remissionsverläufe sowie die Strukturqualitätskriterien für Stationäre Hospize in Österreich angeführt.

Teil B: Standard Raumprogramm

Das „Standard Raumprogramm" für Landespflegeheime in Niederösterreich besteht aus zwei Dokumenten. Der erste Teil beschreibt die Funktionsbereiche sowie die jeweils zugeordneten Räume in ihrer Funktion und Ausstattung (Dokument B.1).

Der zweite Teil setzt sich aus dem „Pflegeheim Baukasten" (modulare Konzeption) sowie aus den darauf aufgebauten Raumprogrammen zusammen (Dokument B.2).

 Teil C: Standard Raumbuch

Das „Standard Raumbuch" besteht aus zwei Dokumenten. Der erste Teil beinhaltet die allgemeine technische Beschreibung (Dokument C.1), der zweite Teil beschreibt die einzelnen Räume in ihrer Ausstattung nach hochbautechnischen, haustechnischen und elektrotechnischen Erfordernissen sowie deren Einrichtungsausstattung (Dokument C.2).




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die NÖ Landespflegeheime

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime


E-Mail: post.gs7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 16378 oder 16392, Fax: 02742/9005 DW 16120

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


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Letzte Änderung dieser Seite: 08.07.2010