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in Niederösterreich

Antrag - Tagespflege für pflegebedürftige Menschen

  

Beschreibung:

Tagespflege für pflegebedürftige Menschen kann ab sofort von NÖ Landespflegeheimen und jeder nach § 49 NÖ SHG bewilligten sozialen Einrichtung angeboten werden.

Formular:

Antragsformular (pdf, 61kb) zum Herunterladen
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer
Voraussetzungen:Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Tagespflege ist der Bezug von Pflegegeld.
Notwendige Unterlagen:

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:

Bei erstmaliger Inanspruchnahme der Tagespflege ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein ausgefüllter Antrag des Hilfe Suchenden auf „Zuschuss zur Tagespflege" gemäß dem Infoblatt (pdf, 6kb) zu übermitteln.

Besondere Hinweise:keine
Kosten:Die Kostenbeiträge sind von der Höhe des Einkommens bzw. der Pflegegeldstufe abhängig und gestaffelt im Infoblatt (pdf, 6kb) dargestellt.
Zuständigkeit:Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.



Letzte Änderung dieser Seite: 18.06.2009