Kosten und Tarife in den Landespflegeheimen
Was Ihr neues da|heim kostet und wer bezahlt
Die Tarife der NÖ Landespflegeheime werden jährlich mit Beginn des neuen Jahres von der NÖ Landesregierung festgesetzt. In den Tarifen sind alle Betriebskosten (Personalausgaben, Energie, Betriebsmittel, Lebensmittel, Wäscherei, Abgaben und Gebühren, Versicherungen usw.) enthalten. Jedes Heim muss als Betrieb kostenbewusst wirtschaften.
Das Grundentgelt
Das Grundentgelt errechnet sich aus dem Grundtarif und dem Pflegezuschlag.
- Der Grundtarif
Der Grundtarif ist für jede Heimbewohnerin und jeden Heimbewohner gleich hoch, gleichgültig, ob er oder sie noch rüstig ist oder Hilfe und Pflege benötigt. Durch den Grundtarif werden die 'Regelleistungen' abgedeckt (Wohnen, Reinigen, Wäsche, Energie, Abgaben, Grundversorgung mit Essen, usw.). Durch die Höhe des Grundtarifes wird wie in einem Hotel auch der bauliche und ausstattungsmäßige Standard ausgedrückt.
Wenn Sie ein Einzelzimmer- oder Appartement bewohnen wird zusätzlich ein Einzelzimmer- oder Appartementzuschlag verrechnet.
- Der Pflegezuschlag
Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner Betreuung und Pflege benötigt, kommt zum Grundtarif der Pflegezuschlag. Dieser Zuschlag für Hilfe, Betreuung und Pflege ist in allen landeseigenen Heimen gleich hoch - weil ja die Pflegeleistungen und die Pflegequalität in allen Heimen einen gleich hohen Standard haben.
Der Pflegezuschlag gliedert sich in 7 Stufen, ansteigend von 1 (leichterer Pflegebedarf) bis 7 (hoher Pflegebedarf). Des Weiteren gibt es noch Tarife für die Schwerstpflege, die Hospizpflege und für die Pflege im Hospizbereich.
Tipp:
Hier kommen Sie zur derzeit gültigen Jahrespreisliste 2012 aller 48 NÖ Landespflegeheime.
Wer zahlt was?
Natürlich müssen alle, die eine Leistung für sich in Anspruch nehmen, diese selbst bezahlen. Dafür muss jede Bewohnerin oder jeder Bewohner eines Heimes das Einkommen (zB Pension, Leibrente, Pflegegeld) und das Vermögen verwenden. Wenn aber das Einkommen und Vermögen für die vollen Heimkosten nicht ausreichen, dann hilft das Land Niederösterreich als Sozialhilfeträger und übernimmt die offenen Restkosten.
Weiters wurde am 13. Dezember 2007 im NÖ Landtag eine Novelle des NÖ Sozialhilfegesetzes beschlossen. Mit dieser Änderung wurden die Regressbestimmungen dahingehend geändert, dass ab 1. Jänner 2008 der Kostenersatzanspruch zwischen Ehegatten sowie von Kindern für ihre Eltern entfällt.
Das Taschengeld
Jeder Bewohnerin und jedem Bewohner bleiben aber monatlich 20 % der Pension und ein Teil des Pflegegeldes als persönliches Taschengeld; ebenso die Pensions-Sonderzahlungen.
Wie ist das mit dem Pflegegeld?
Denken Sie daran, dass pflegebedürftige Menschen in Österreich einen Anspruch auf Pflegegeld haben. Je nach Intensität der Pflegebedürftigkeit werden 7 Pflegestufen unterschieden.
Tipp:
Pflegegeld muss zunächst beantragt werden!
Wo beantragen Sie das Pflegegeld?
Pflegegeld ist grundsätzlich bei der zuständigen pensionsauszahlenden Stelle zu beantragen. Für Personen ohne eigene Pension ist die jeweilige Gemeinde bzw. Bezirkshauptmannschaft der richtige Ansprechpartner. An diese Stelle sind auch die Anträge auf Erhöhung des Pflegegeldes bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu richten.
Tipp:
Die Aufnahme in eine Pflegeabteilung eines NÖ Landespflegeheimes ist in der Regel erst möglich, wenn der tatsächliche Pflegebedarf etwa bei den Pflegestufen 3 bis 4 liegt .
Pensionsversicherungsanstalt
Informationsseite der Pensionsversicherungsanstalt
Pflegegeld
Weiterführende Informationen zum Pflegegeld
NÖ Landesheime
Homepage der NÖ Landespflege- und Jugendheime
Broschüre DA|HEIM IN NIEDERÖSTERREICH - Pensionisten- und Pflegeheime in NÖ (Alle Standorte & Angebote) (pdf, 613.8 KB)
Jahrespreisliste 2007 (pdf, 72.3 KB)
Jahrespreisliste 2008 (pdf, 67.6 KB)
Jahrespreisliste 2009 (pdf, 30.9 KB)
Jahrespreisliste 2010 (pdf, 57.8 KB)
Jahrespreisliste 2011 (pdf, 60.4 KB)
Jahrespreisliste 2012 (pdf, 139.2 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime
E-Mail: post.gs7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 16378 oder 16392, Fax: 02742/9005 DW 16120
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

