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Pflege
in Niederösterreich

Antrag - Kurzzeitpflege bzw. Übergangspflege

  

Beschreibung:

In bewilligten stationären Pflegeeinrichtungen können pflegebedürftige Menschen Kurzzeit- bzw. Übergangspflege in Anspruch nehmen.

Formular:

Antragsformular (pdf, 64kb) zum Herunterladen
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer
Voraussetzungen:

Kurzzeitpflege: 

  • Hauptwohnsitz des pflegebedürftigen Menschen in Niederösterreich
  • der Bezug von Pflegegeld
  • maximale Aufenthaltsdauer in der Kurzzeitpflegeeinrichtung von bis zu 6 Wochen pro Jahr

Übergangspflege:

  • Hauptwohnsitz des pflegebedürftigen Menschen in Niederösterreich
  • voraussichtlich keine dauernde Pflegebedürftigkeit
  • ärztliche Bestätigung, dass die pflegebedürftige Person mangels adäquater pflegerischer Versorgung zuhause noch nicht nach Hause entlassen werden kann
  • maximale Aufenthaltsdauer in der die Übergangspflege erbringenden Einrichtung von bis zu max. 3 Monaten pro Jahr
Notwendige Unterlagen:

Diese Unterlagen (jeweils in Kopie) benötigen Sie für die Antragstellung:

  • Meldebestätigung
  • Aktueller Pflegegeldbescheid + Einkommensnachweise der pflegebedürftigen Person
  • Im Fall von Pflege nach Spitalsaufenthalt (Übergangspflege):
    Ärztliche Bestätigung, dass die pflegebedürftige Person mangels adäquater pflegerischer Versorgung zuhause noch nicht nach Hause entlassen werden kann.
Kosten:Als Eigenleistung für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege bzw. Übergangspflege muss der Hilfe Suchende aus seinem Einkommen 1/30 von 80% seines monatlichen Einkommens sowie 1/30 von 100% des Pflegegeldes als Kostenbeitrag für jeden Tag  bezahlen.
Zuständigkeit:Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.








WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.



Letzte Änderung dieser Seite: 11.09.2008