Beschreibung: | Im NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes vergibt das Land NÖ Zuwendungen an pflegebedürftige Personen für alle seit 1. Juli 2007 legalen Betreuungsverhältnisse. |
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Formular: | Antragsformular (pdf, 284 KB) zum Herunterladen Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer |
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| Voraussetzungen: | Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: - Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3 oder Bezug von Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 bei nachgewiesener ärztlicher Bescheinigung des Vorliegens einer Erkrankung des demenziellen Formenkreises
- Hauptwohnsitz der pflegebedürftigen Person in Niederösterreich
- Vorliegen von Betreuungsverhältnissen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hausbetreuungsgesetzes
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| Notwendige Unterlagen: | Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung: - Nachweis über den Pflegegeldbezug der betreuten Person
- Bei Pflegestufe 1 oder 2: eine ärztliche Bescheinigung des Vorliegens einer Erkrankung des demenziellen Formenkreises
- Meldezettel der betreuten Person
- Verträge im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hausbetreuungsgesetzes
- Bestätigung der Anmeldungen der Betreuungskräfte beim Sozialversicherungsträger
- Nachweise über Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen der pflegebedürftigen Person
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| Zuständigkeit: | Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales 3109 St. Pölten Landhausplatz 1 |
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