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NÖ Spitalkostenförderung
Das Land unterstützt sozial bedürftige Patienten, die aufgrund eines Aufenthaltes in einer NÖ Krankenanstalt zur Bezahlung eines Kostenbeitrages verpflichtet sind, ab dem sechsten Krankenhausaufenthaltstag pro Jahr mit einer Förderung in der Höhe von 2 Euro pro verrechnetem Tag.
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
Gefördert werden Patienten, deren anrechenbares Einkommen folgende Richtsätze nicht überschreiten:
monatliches Einkommen | |
|---|---|
Einpersonenhaushalt | EURO 796,00 |
1 Erwachsener + 1 Kind | EURO 881,00 |
2 Erwachsene | EURO 1.236,00 |
| 2 Erwachsene + 1 Kind | EURO 1.321,00 |
| 2 Erwachsene + 2 Kinder | EURO 1.406,00 |
| 2 Erwachsene + 3 Kinder | EURO 1.491,00 |
Richtsatzerhöhung für jeden weiteren Erwachsenen: EURO 440,00
Richtsatzerhöhung für jedes weitere Kind EURO 85,00
Von der Förderung sind ausgenommen:
- Patienten, die einen privatrechtilichen Anspruch gegen Dritte (Schadenersatz, Krankenversicherung, etc.) oder einen Anspruch nach sozialhilferechtlichen Bestimmungen auf Bezahlung der Spitalkostenbeiträge haben
- Patienten, deren Krankenhausaufenthalt pro Jahr maximal 5 Tage und nicht länger dauert.
Richtlinien NÖ Spitalkostenförderung (PDF-Datei, 74kb)
Antrag NÖ Spitalkostenförderung (PDF-Datei, 159kb)
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Spitalkostenförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3
E-Mail: post.f3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-38224, Fax:
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3
E-Mail: post.f3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-38224, Fax:
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9