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Amtsarzt & Bewilligungen


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Amtsarzt & Bewilligungen
auf der Bezirkshauptmannschaft

Risikoschwangerschaft - Arbeitsunfähigkeit

Eine Tätigkeit des Amtsarztes ergibt sich aus dem Mutterschutzgesetz. Hierbei wird im Falle einer Risikoschwangerschaft die Arbeitsunfähigkeit einer werdenden Mutter vor dem Beginn der gesetzlichen Schutzfrist mittels eines amtsärztlichen Zeugnisses festgestellt.

 Anfragen richten Sie bitte an die Gesundheitsabteilung Ihrer Bezirkshauptmannschaft.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
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Letzte Änderung dieser Seite: 03.08.2007