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Sozialhilfe

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Sozialhilfe
in Niederösterreich

Antrag auf Frühförderung

 

Beschreibung:

Frühförderung ist eine pädagogische Aufgabe und umfasst die direkte Arbeit mit dem Kind, also Förderung im Sinne einer Entwicklungsanregung und ein Begleiten, Beraten und Unterstützen der Eltern

Formular:

Antragsformular (pdf, 27kb) zum Herunterladen
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer
Voraussetzungen:
  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Wohnsitz in Niederösterreich
Notwendige Unterlagen:

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:

  • unterschriebener Antrag auf Frühförderung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • ärztliches Gutachten
Besondere Hinweise:Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder ab Geburt bis zum Eintritt in den Kindergarten; sinnesbehinderte Kinder bis zum Schuleintritt
Kosten:
  1. Frühförderung durch Frühförderstellen:
    Die Kosten werden vom Land NÖ übernommen, die Eltern haben einen Kostenbeitrag von € 15,-- pro Frühfördereinheit zu leisten.
  2. Frühförderung durch Ambulatorien:
    Die Kosten werden je zur Hälfte von den Kassen und vom Land NÖ getragen. Die Eltern haben je nach Krankenkasse einen Selbstbehalt an ihre Kasse zu leisten.
Zuständigkeit:Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales
3109 St. Pölten
Landhausplatz1
Fragen & Antworten (FAQ): 




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Soziales

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales


E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16341, Fax: 02742/9005-16220

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 14.12.2011