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Seniorenförderung
Gemäß § 4 des Seniorengesetzes kann juristischen Personen, die ihre Tätigkeit auf das Land Niederösterreich erstrecken eine Förderung gewährt werden, wenn die von ihnen durchgeführten Vorhaben im Interesse der NÖ Senioren stehen. Gleiches gilt sinngemäß für anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Als Vorhaben gelten unter anderem:
- kulturelle Veranstaltungen
- Veranstaltungen, die der Bildung dienen
- Veranstaltungen, die der gesellschaftlichen Kommunikation dienen
Die Förderung kann in der Gewährung
- einer nicht rückzahlbaren Beihilfe,
- von sonstigen Sachleistungen oder
- von organisatorischen Hilfeleistungen
bestehen.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Seniorenförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3
Ingrid Schuster, E-Mail: post.seniorenreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 13209, Fax: 02742/9005- 13216
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3
Ingrid Schuster, E-Mail: post.seniorenreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 13209, Fax: 02742/9005- 13216
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9