
Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft
Wer auf Grund seines Antrages, seiner Erklärung oder seiner ausdrücklichen Zustimmung eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft, sofern nicht vorher die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bewilligt wurde.
Ebenso ist die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn der Staatsbürger freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates eintritt.
Die Entziehung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Einem Staatsbürger ist innerhalb von sechs Jahren, jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Verleihung die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er aus Gründen, welche er zu vertreten hat, eine fremde Staatsangehörigkeit beibehalten hat.